Monat für Monat präsentieren wir Ihnen in unserer Dauerausstellung ein Objekt des Monats. Dabei handelt es sich um neue, unbekannte oder womöglich zu wenig beachtete Objekte und deren Geschichte. Der Schwerpunkt des Jahres 2026 liegt auf Neuzugängen zu unseren Sammlungen.

SA-Dienstdolch, der 2025 als NS-Devotionalie beschlagnahmt wurde
In zahlreichen Medienberichten über Ermittlungen nach dem NS-Verbotsgesetz finden NS-Devotionalien Erwähnung. Dabei handelt es sich oft nicht einfach um Gegenstände aus dem „Dritten Reich“, sondern um rituelle Objekte mit dementsprechend viel Bedeutung für die – überwiegend männlichen – Besitzer. Fetischen gleich werden sie häufig in Schreinen aufbewahrt oder auf altarähnlichen Möbelstücken drapiert, wo sie kultische Verehrung genießen. Offenbar hat auch der Neonazismus Züge einer politischen Religion, anders lässt sich der Stellenwert solch emotional höchst aufgeladener Objekte nicht erklären.
Auch wenn sich die Motive der Besitzer oft nicht klar unterscheiden lassen, dienen in manchen Fällen NS-Devotionalien einfach nur dem Geschäft. Ein SA-Dienstdolch wird etwa online um Beträge zwischen 400 und 1.500 Euro gehandelt, wobei in Deutschland und Österreich das Hakenkreuz und das SA-Symbol am Griff aus rechtlichen Gründen meist entfernt werden. Die öffentliche Verwendung des Spruchs „Alles für Deutschland“ wird in Deutschland strafrechtlich geahndet, in Österreich kann sie einen Anfangsverdacht nach dem NS-Verbotsgesetz darstellen. Grundsätzlich ist nicht schon der Besitz strafbar, sondern erst die öffentliche Zurschaustellung von NS-Devotionalien, wobei schon die eigene Familie und Freund*innen eine solche Öffentlichkeit bilden können.

Der gegenständliche SA-Dienstdolch wurde neben anderer Nazistica 2025 bei einem 69-jährigen Wiener beschlagnahmt und danach von der Staatsanwaltschaft Wien an das DÖW ausgefolgt. Das wurde durch die jüngste Novelle des NS-Verbotsgesetzes von 2023 möglich: Nun können NS-Devotionalien von den Behörden dauerhaft eingezogen werden, auch wenn die Besitzer*innen noch nicht verurteilt wurden. Diese Erleichterung im Kampf gegen die Verbreitung von NS-Gedankengut wurde – wie die gesamte Novelle – von der FPÖ kritisiert bzw. abgelehnt.
Weiterführende Literatur:
- Jakob Hajszan, Die Verbotsgesetz-Novelle 2023: flankierende Änderungen, in: Österreichische Jurist:innenzeitung 6 (2024), 342 –350.
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1316 vom 30.11.2023, NS-Wiederbetätigung: Justizausschuss ebnet Weg für Verbotsgesetz-Novelle.
Signatur: DÖW M 997
Autor: Andreas Peham, Rechtsextremismusforscher
Fotos: Michael Bigus (Objekt), Daniel Shaked (Porträt)



English
Termine
Neues






