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Partei Neue Ordnung (PNO) / PNO-Nachrichten

Rechtsextreme (Splitter-)Gruppierungen (zum Großteil nicht mehr bestehend)

PNO-Nachrichten (Cover)

 

 

 

gegründet 1995


2425 Nickelsdorf, Mittlere Hauptstraße 36

 

 

 

 

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Charakteristik

 

Rechtsextreme Kleingruppe an der Grenze zum Neonazismus, welche in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre beträchtliche Aktivitäten im südöstlichen Bundesgebiet entfaltete. Im Zentrum der Agitation standen die Reinwaschung des Nationalsozialismus und die Hetze gegen AntifaschistInnen, demokratische PolitikerInnen sowie gegen das NS-Verbotsgesetz. Die PNO-Nachrichten waren geprägt von Antisemitismus und Verschwörungstheorien.

 

Nach einer Hausdurchsuchung und der Einleitung gerichtlicher Voruntersuchungen gegen den PNO-Vorsitzenden Robert Dürr wegen Verdachts des Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz im Sommer 1998 gab dieser bekannt, die PNO auflösen zu wollen. Tatsächlich wurde mittels Eingabe vom 20. 8. 1998 an das Bundesministerium für Inneres die Satzung der PNO zurückgezogen (vgl. Bundesministerium für Inneres, Gruppe C, Abteilung II/7: Rechtsextremismus in Österreich. Jahreslagebericht 1998, S. 10), die PNO-Nachrichten stellten für rund ein Jahr ihr Erscheinen ein. Dürr gab stattdessen kurzfristig einen Rundbrief unter dem Titel Recht und Freiheit heraus. Danach dürfte die PNO jedoch wieder kurz aktiviert worden sein: Nach September 1999 erschienen die PNO-Nachrichtenwieder und mit unverändertem Impressum. Dürr selbst wurde im November 2000 nach dem NS-Verbotsgesetz zu einer mehrjährigen teilbedingten Haftstrafe verurteilt. Eine Nichtigkeitsbeschwerde Dürrs wurde im September 2001 vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen, gleichzeitig wurde das Strafausmaß von drei auf zwei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt, reduziert.

 

 

Die Nennung von AutorInnen in rechtsextremen Publikationen bedeutet nicht, dass alle Genannten als RechtsextremistInnen qualifiziert werden. Gleiches gilt für die in dieser Rubrik angeführten Gruppen: Nicht jede Organisation oder Partei mit Kontakten zum organisierten Rechtsextremismus ist selbst als rechtsextrem einzustufen.

Rechtsextremismus wird in keiner Weise mit Nationalsozialismus, Neonazismus oder Neofaschismus gleichgesetzt.

 

 

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