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NS-Verbotsgesetzprozess gegen Gamlich

Neues von ganz rechts - Februar 2001

In der jüngsten Ausgabe der Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung wird über einen Wiederbetätigungsprozess gegen Hans Gamlich berichtet. Dieser müsse sich am 5. und 9. Februar wegen eines "revisionistischen" Artikels in Zur Zeit vor einem Wiener Gericht verantworten.

Tatsächlich wurde Gamlich am 1. Februar nach dem NS-Verbotsgesetz zu einer noch nicht rechtskräftigen einjährigen bedingten Haftstrafe verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, in der Ausgabe 23/1999 (4.-10. Juni 1999) nationalsozialistische Verbrechen geleugnet und verharmlost zu haben. In seinem Beitrag "Zweifel, Vater der Erkenntnis" (S. 11) nannte er Adolf Hitler einen "großen Sozialrevolutionär", dessen Stellvertreter Rudolf Heß einen "kühnen Idealisten". Die Schuld Nazi-Deutschlands am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurde durchwegs geleugnet; nicht die NS-Führung, sondern Churchill habe laut Gamlich "Europa in die Katastrophe" gestürzt. Der Überfall auf die Sowjetunion, der am Beginn des rassistisch und antisemitisch motivierten Vernichtungskrieges stand, wurde bei Gamlich zu einer "notwehrhaften Präventivaktion" "zum Schutz Europas". Den Holocaust und die Anzahl der sechs Millionen Opfer desselben bezeichnete Gamlich abwechselnd als "Dogma" und "Mythos", welcher "im größten Schauprozess der Weltgeschichte in Nürnberg institutionalisiert" wurde und "sich nur mehr quasireligiös begründen" lasse. Im Rückgriff auf bekannte neonazistische Geschichtsfälscher ("Revisionisten") behauptete Gamlich die Unmöglichkeit der "Massenvergasungen mittels Zyklon-B" in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern. Dabei bezog er sich auf die "naturwissenschaftlich-technischen Gutachten" etwa des bereits verurteilten Germar Rudolph. Auch die übrigen, von Gamlich angeführten Vertreter der so genannten "Auschwitzlüge" (Robert Faurisson, Fred A. Leuchter) wurden bereits in Frankreich und Deutschland angeklagt oder verurteilt.

Das Verfahren gegen Zur Zeit-Chefredakteur Andreas Mölzer wurde eingestellt. Der Haider-Berater konnte glaubhaft machen, dass er den inkriminierten Text vor Drucklegung nicht gelesen habe.

 

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