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Urteil wegen NS-Wiederbetätigung

Neues von ganz rechts - Dezember 2002

Am 11. 12. 2002 wurde der 19-jährige Jürgen R. von einem Geschworenengericht am Wiener Jugendgerichtshof wegen NS-Wiederbetätigung zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Hintergrund dieses Prozesses war eine von Neonazis und Skinheads durchgeführte illegale Demonstration, die am 13. 4. 2002 im Anschluss an eine von Rechtsextremen und Neonazis gegen die Wehrmachtsausstellung organisierte Veranstaltung am Heldenplatz in der Wiener Kärntnerstraße stattfand und bei der NS-Parolen skandiert wurden. (Siehe: Rechtsextreme und Neonazis demonstrieren in Wien ») Begründet wurde das Urteil vor allem mit dem Absingen eines Liedes der neonazistischen Skinheadband Gestapo, in dem u. a. folgende Zeilen vorkommen: "Ich mag Adolf Hitler und sein Reich, alle Juden sind mir gleich. Ich mag Skinheads und SA, Türkenklatschen, ist doch klar. Ich mag Fußball auf dem Rasen, die SS, wenn sie gasen, ja das mag ich." (www.derstandard.at, 15. 12. 2002). Jürgen R. ist der Einzige, dem diese Demonstration zum Verhängnis wurde. Alle anderen Verfahren, die gegen weitere Teilnehmer dieser Demonstration eingeleitet wurden, wurden im August dieses Jahres eingestellt.

Laut der Zeitschrift Falter 51-52/2002 hatte Jürgen R. enge Kontakte zu Peter Tomaschek, einem Szene-Aktivisten, der im letzten halben Jahr mit mehreren einschlägigen Homepages im Internet (Volkstreue Jugend, Nationale Jugend, Kameradschaft Wien) auf sich aufmerksam gemacht hatte.

 

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