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Österreich und die Moskauer Erklärung vom 30. Oktober 1943

25 Jahre Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz am DÖW

DÖW-Kooperation: Konferenz, 30. - 31. Oktober 2023

Kooperationsveranstaltung mit dem DÖW, dem Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien sowie dem Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien

Während des Zweiten Weltkrieges verhandelten die Außenminister der führenden alliierten Mächte, Großbritannien, Sowjetunion und Vereinigte Staaten von Amerika vom 19. Oktober bis zum 1. November 1943 in Moskau den zukünftigen gemeinsamen Umgang mit deutscher und japanischer Aggression. Es ging maßgeblich um die Klärung der Weiterführung und der Rahmenbedingungen des Bündnisses bis zum Ende des Krieges und vor allem darüber hinaus. Am 20. Oktober 1943 wurde in London die United Nations War Crimes Commission inauguriert. Die Sowjetunion beteiligte sich nicht an diesem Zusammenschluss.

Österreich und die Moskauer Erklärung vom 30. Oktober 1943 - Symposium

In der am 30. Oktober 1943 beschlossenen Moskauer Schlusserklärung verpflichteten sich die Alliierten zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen die sogenannten Achsenmächte. Neben Forderungen einer bedingungslosen Kapitulation Deutschlands und einer richtungsweisenden Skizze zur strafrechtlichen Verfolgung von Gräueltaten nach dem Ende des Krieges, wurden Forderungen zur Nachkriegsordnung Italiens und Österreichs formuliert.


Im Fokus der anlässlich des 80. Jahrestages der Moskauer Erklärung stattfindenden internationalen Konferenz stehen auf Österreich bezogene Implikationen und die daraus resultierenden politischen und gesellschaftlichen Dynamiken bis in die 2000er Jahre.

 

Eintritt frei, keine Anmeldung erforderlich.

Tagungsprogramm unter: https://rechtsgeschichte.univie.ac.at/

 

Kontakt: claudia.kuretsidis@nachkriegsjustiz.at, Tel: +43-1-22 89 469 / 315

 

Zeit:

30.-31.10.2023

 

Ort:

Juridicum - Universität Wien (Dachgeschoß), Schottenbastei 10-16, 1010 Wien 

 

 

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