
Lohninger Josef
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Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Josef
Nachname
Lohninger
Geburtstag
03.03.1892
Wohnort
Asparn an der Zaya (NÖ)
Der Melker Josef Lohninger hörte in Gemeinschaft mit anderen die "deutschfeindlichen Nachrichten des Moskausenders" ab. Er wurde am 10. 3. 1939 festgenommen und am 14. 11. 1939 wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" - ebenso wie der Mitangeklagte Leopold Nemec (geb. 4. 9. 1907, Kutscher) - zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt.
Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Wien, 14. 11. 1939:
"Der Angeklagte Lohninger kaufte sich im Jahre 1937 einen Radioapparat Marke 'Hornyphon'. Mit diesem hörte er in der Folgezeit die deutschfeindlichen Nachrichten des Moskausendes ab und lud auch andere Personen, so insbesondere den Angeklagten [Leopold] Nemec zum Empfang der Sendungen ein. Dieser machte wieder Personen seines Bekanntenkreises [...] auf die bei Lohninger stattfindenden Empfänge aufmerksam, und es nahmen diese dann auch an den Empfängen teil. Anschließend an diese Sendungen entspannen sich politische Debatten, in denen die Angeklagten zu den eben gehörten kommunistischen Sendungen zustimmende Äußerungen machten [...] Am 10. März 1939 wurde Nemec von Lohninger gleichfalls zu einem solchen Empfang eingeladen [...] Da aber unterdessen die Gendarmeriestation Asparn a. d. Zaya auf vertraulichem Wege aufmerksam gemacht worden war, dass an diesem Abend Kommunisten in der Wohnung des Lohninger einen Gemeinschaftsempfang der in deutscher Sprache durchgegebenen Nachrichten des Moskausenders zu veranstalten beabsichtigten, wurden bei einer Nachschau die beiden Angeklagten sowie [...] überrascht und verhaftet. [...]
Durch die in deutscher Sprache gebrachten Nachrichten, die zum Scheine auch in kulturelle Nachrichten eingekleidet werden, in denen im Übrigen aber - wenigstens in der in Betracht kommenden Zeit - gegen das Reich in maßloser Weise gehetzt und unwahre oder bewusst entstellte Nachrichten verbreitet wurden, sollen die Anhänger in ihrer kommunistischen Gesinnung gefestigt werden. Daraus ergibt sich, dass das Abhören der kommunistischen Sender objektiv als Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens anzusehen ist."
Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Wien, 14. 11. 1939:
"Der Angeklagte Lohninger kaufte sich im Jahre 1937 einen Radioapparat Marke 'Hornyphon'. Mit diesem hörte er in der Folgezeit die deutschfeindlichen Nachrichten des Moskausendes ab und lud auch andere Personen, so insbesondere den Angeklagten [Leopold] Nemec zum Empfang der Sendungen ein. Dieser machte wieder Personen seines Bekanntenkreises [...] auf die bei Lohninger stattfindenden Empfänge aufmerksam, und es nahmen diese dann auch an den Empfängen teil. Anschließend an diese Sendungen entspannen sich politische Debatten, in denen die Angeklagten zu den eben gehörten kommunistischen Sendungen zustimmende Äußerungen machten [...] Am 10. März 1939 wurde Nemec von Lohninger gleichfalls zu einem solchen Empfang eingeladen [...] Da aber unterdessen die Gendarmeriestation Asparn a. d. Zaya auf vertraulichem Wege aufmerksam gemacht worden war, dass an diesem Abend Kommunisten in der Wohnung des Lohninger einen Gemeinschaftsempfang der in deutscher Sprache durchgegebenen Nachrichten des Moskausenders zu veranstalten beabsichtigten, wurden bei einer Nachschau die beiden Angeklagten sowie [...] überrascht und verhaftet. [...]
Durch die in deutscher Sprache gebrachten Nachrichten, die zum Scheine auch in kulturelle Nachrichten eingekleidet werden, in denen im Übrigen aber - wenigstens in der in Betracht kommenden Zeit - gegen das Reich in maßloser Weise gehetzt und unwahre oder bewusst entstellte Nachrichten verbreitet wurden, sollen die Anhänger in ihrer kommunistischen Gesinnung gefestigt werden. Daraus ergibt sich, dass das Abhören der kommunistischen Sender objektiv als Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens anzusehen ist."
Weiteres Schicksal unbekannt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
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