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Kozela Anton


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Anton Kozela
Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv

Vorname
Anton
Nachname
Kozela
Geburtstag
02.08.1898
Wohnort
Wien

Wegen "Vorbereitung zum Hochverrat", begangen durch "kommunistische Mundpropaganda", wurde der Maurergehilfe Anton Kozela am 2. 12. 1942 festgenommen. Er wurde am 28. 4. 1943 zu 6 Jahren Zuchthaus verurteilt.

Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Wien, 28. 4. 1943:
"Kozela hat keine Vorstrafen. In politischer Hinsicht bezeichnet er sich als einen nationaltschechischen Sozialisten. Mit den Kommunisten sympathisiere er nicht, weil diese in der Tschechoslowakei nur Krawall gemacht hätten. Kozela spricht die deutsche Sprache mangelhaft, kann sich aber mit Deutschen verständigen. [...]
Der Angeklagte hat in der Zeit vom 8. 9. 1941 bis 20. 2. 1942, während welcher er in dem oben bezeichneten Unternehmen Dienst machte, ständig die Nachrichten des OKW [Obersten Kommandos der Wehrmacht] kritisiert und sich zu seinen Arbeitskameraden geäußert, dass diese Berichte durchwegs unwahr und erfunden seien. [...] Anlässlich eines Gespräches über die Brutalität der Sowjetsoldaten äußerte er sich, es sei nicht richtig, dass die Kommunisten schlechte Menschen seien; er selbst sei Kommunist und auch kein schlechter Mensch.
Diese Äußerungen werden von dem Angeklagten zur Gänze abgeleugnet. Allein die Zeugen [...] bestätigen sie. Sie ließen auch keinen Zweifel, dass der Angeklagte mit diesen Äußerungen tatsächlich eine staatsfeindliche Propaganda und zwar zu Gunsten der Kommunisten und der tschechisch-chauvinistischen Feinde des Reiches beabsichtigt und durchgeführt hat. Das Erinnerungsvermögen, die Urteilsfähigkeit und die Wahrheitsliebe der Zeugen stehen außer Zweifel, ebenso, dass dem Angeklagten, wie heutzutage jedermann, die gewaltsamen Umsturzpläne der Kommunisten bekannt sind."

Überlebt

Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)

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