
Kourilek Franz
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Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Franz
Nachname
Kourilek
Geburtstag
04.06.1898
Wohnort
Wien
Der wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" 1938 mit 3 Monaten Haft bestrafte Malergehilfe Franz Kourilek wurde am 1. 3. 1941 wegen "abfälliger Äußerungen über die Ostmark und die heutigen Verhältnisse" festgenommen. Am 18. 7. 1941 wurde er wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt. Franz Kourilek wurde am 6. 3. 1942 aus der Haft entlassen.
Aus dem Urteil des Sondergerichts beim Landgericht Wien, 18. 7. 1941:
"An dieser Haltestelle befanden sich außerdem noch ungefähr 20-30 Passanten. Plötzlich betrat der Angeklagte die Fahrbahn, drehte sich in einer Entfernung von einigen Schritten vor den Passanten zu diesen herum und äußerte sich zu denselben, ohne jeden ersichtlichen Grund, wie folgt:
'Ich habe gedient, war an der Front und finde jetzt die Ostmark so, wo ich nichts zu fressen habe und hungern muss; wenn ich das gewusst hätte, wäre ich lieber draußen geblieben, auf so eine Ostmark scheiße ich, pfui Teufel!'
Bei den Worten 'auf so eine Ostmark scheiß ich' spuckte der Angeklagte auch noch auf den Boden.
Ein Teil der so angeredeten Personen gab seiner Empörung über die Äußerung des Angeklagten Ausdruck, während einer der Anwesenden einen vorübergehenden SA-Mann herbeiholte. [...]
Mit hinreichender Sicherheit aber kann aus den Angaben der beiden Zeugen geschlossen werden, dass der Angeklagte keineswegs sinnlos betrunken gewesen ist. Insbesondere geht daraus, dass der Angeklagte angesichts des herannahenden SA-Mannes sofort zu schimpfen aufgehört hat, schlüssig hervor, dass er noch Herr seiner selbst war und seinen Willen seiner richtigen Erkenntnis der Lage entsprechend lenken und dementsprechend vernünftig handeln konnte."
Aus dem Urteil des Sondergerichts beim Landgericht Wien, 18. 7. 1941:
"An dieser Haltestelle befanden sich außerdem noch ungefähr 20-30 Passanten. Plötzlich betrat der Angeklagte die Fahrbahn, drehte sich in einer Entfernung von einigen Schritten vor den Passanten zu diesen herum und äußerte sich zu denselben, ohne jeden ersichtlichen Grund, wie folgt:
'Ich habe gedient, war an der Front und finde jetzt die Ostmark so, wo ich nichts zu fressen habe und hungern muss; wenn ich das gewusst hätte, wäre ich lieber draußen geblieben, auf so eine Ostmark scheiße ich, pfui Teufel!'
Bei den Worten 'auf so eine Ostmark scheiß ich' spuckte der Angeklagte auch noch auf den Boden.
Ein Teil der so angeredeten Personen gab seiner Empörung über die Äußerung des Angeklagten Ausdruck, während einer der Anwesenden einen vorübergehenden SA-Mann herbeiholte. [...]
Mit hinreichender Sicherheit aber kann aus den Angaben der beiden Zeugen geschlossen werden, dass der Angeklagte keineswegs sinnlos betrunken gewesen ist. Insbesondere geht daraus, dass der Angeklagte angesichts des herannahenden SA-Mannes sofort zu schimpfen aufgehört hat, schlüssig hervor, dass er noch Herr seiner selbst war und seinen Willen seiner richtigen Erkenntnis der Lage entsprechend lenken und dementsprechend vernünftig handeln konnte."
Überlebt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
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