
Kossem Aloisia
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Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Aloisia
Nachname
Kossem
Geburtstag
07.03.1901
Wohnort
Wien
Die Verkäuferin Aloisia Kossem hatte Kontakt zum tschechischen Nachrichtendienst. Sie wurde wegen "staatsfeindlicher Betätigung" am 1. 8. 1939 festgenommen und am 17. 6. 1941 wegen "landesverräterischer Konspiration" zu 2 Jahren 6 Monaten Zuchthaus verurteilt.
Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Wien, 17. 6. 1941:
"Nach Scheidung ihrer Ehe lernte die Angeklagte den Juden Oskar Israel Tennenbaum kennen und ging 1932 mit ihm eine Lebensgemeinschaft ein, die bis zum Anschluss der Ostmark an das Reich dauerte. [...]
Nach dem Umbruch wurde Oskar Israel Tennenbaum für kurze Zeit in Schutzhaft genommen. Mitte Juni 1938 flüchtete er in die Tschechoslowakei, wo er in der Nähe von Brünn zwei Tanten hatte. [...]
Am 24. Juli 1938 reiste Aloisia Kossem abermals nach Brünn. Tennenbaum teilte ihr mit, dass ihm ein tschechischer Nachrichtenoffizier erklärt habe, er müsse für den tschechischen Nachrichtendienst arbeiten, widrigenfalls er aus der Tschechoslowakei ausgewiesen würde. Auf seinen Einwand, dass er selbst als Jude nicht in das Reichsgebiet einreisen könne, sei er befragt worden, ob er nicht Bekannte oder Verwandte in Wien habe. Da habe er den Namen und die Anschrift der Angeklagten angegeben und versprochen, sie mit dem tschechischen Nachrichtenoffizier zusammenzuführen. [...]
Da die Angeklagte nach dem Ergebnis der gepflogenen Erhebungen nur solche Angelegenheiten der Wehrmacht mitteilte, die allgemein bekannt waren und offen zutage lagen, kann ihre Verantwortung, dass sie nie die Absicht hatte, Staatsgeheimnisse auszuspähen und zu verraten, nicht widerlegt werden."
Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Wien, 17. 6. 1941:
"Nach Scheidung ihrer Ehe lernte die Angeklagte den Juden Oskar Israel Tennenbaum kennen und ging 1932 mit ihm eine Lebensgemeinschaft ein, die bis zum Anschluss der Ostmark an das Reich dauerte. [...]
Nach dem Umbruch wurde Oskar Israel Tennenbaum für kurze Zeit in Schutzhaft genommen. Mitte Juni 1938 flüchtete er in die Tschechoslowakei, wo er in der Nähe von Brünn zwei Tanten hatte. [...]
Am 24. Juli 1938 reiste Aloisia Kossem abermals nach Brünn. Tennenbaum teilte ihr mit, dass ihm ein tschechischer Nachrichtenoffizier erklärt habe, er müsse für den tschechischen Nachrichtendienst arbeiten, widrigenfalls er aus der Tschechoslowakei ausgewiesen würde. Auf seinen Einwand, dass er selbst als Jude nicht in das Reichsgebiet einreisen könne, sei er befragt worden, ob er nicht Bekannte oder Verwandte in Wien habe. Da habe er den Namen und die Anschrift der Angeklagten angegeben und versprochen, sie mit dem tschechischen Nachrichtenoffizier zusammenzuführen. [...]
Da die Angeklagte nach dem Ergebnis der gepflogenen Erhebungen nur solche Angelegenheiten der Wehrmacht mitteilte, die allgemein bekannt waren und offen zutage lagen, kann ihre Verantwortung, dass sie nie die Absicht hatte, Staatsgeheimnisse auszuspähen und zu verraten, nicht widerlegt werden."
Weiteres Schicksal unbekannt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
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