
Jantsch Karl
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Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Karl
Nachname
Jantsch
Geburtstag
30.12.1896
Wohnort
Wien
Der städtische Werkmeister Karl Jantsch wurde am 26. 2. 1942 wegen Verdachts der kommunistischen Betätigung und Abhörens ausländischer Rundfunksendungen festgenommen. Er wurde am 28. 10. 1942 wegen "Rundfunkverbrechens" und "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt. Karl Jantsch blieb bis Ende Februar 1944 in Haft und wurde anschließend der Strafeinheit 999 überstellt, der er bis Ende August 1944 angehörte.
Aus dem Urteil des Sondergerichts beim Landgericht Wien, 28. 10. 1942:
"Der Angeklagte hat den Führungsanspruch, die Vorzüge und Kultur des Deutschen Volkes geleugnet bzw. herabzusetzen versucht. Es kann daher nicht Wunder nehmen, wenn er jede Gelegenheit wahrnahm, um den Führer oder Anordnungen der Regierung abfällig zu beurteilen. Seine Auslassungen richten sich gegen die deutsche Nachrichtenpolitik, gegen den Anschluss der Ostmark und, soweit der Angeklagte den Führer in eine Parallele mit Stalin bringt, gegen den Führer selbst."
Aus dem Urteil des Sondergerichts beim Landgericht Wien, 28. 10. 1942:
"Der Angeklagte hat den Führungsanspruch, die Vorzüge und Kultur des Deutschen Volkes geleugnet bzw. herabzusetzen versucht. Es kann daher nicht Wunder nehmen, wenn er jede Gelegenheit wahrnahm, um den Führer oder Anordnungen der Regierung abfällig zu beurteilen. Seine Auslassungen richten sich gegen die deutsche Nachrichtenpolitik, gegen den Anschluss der Ostmark und, soweit der Angeklagte den Führer in eine Parallele mit Stalin bringt, gegen den Führer selbst."
Überlebt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
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