
Witzl Ernestine
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Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Ernestine
Nachname
Witzl
Geburtstag
26.10.1892
Wohnort
Wien
Ernestine Witzl wurde am 23. 11. 1944 wegen "Abhörens ausländischer Sender" festgenommen und am 22. 12. 1944 wegen "Rundfunkverbrechens" zu 1 Jahr 6 Monaten Zuchthaus verurteilt. Ernestine Witzl wurde nach Kriegsende aus dem Frauenzuchthaus Aichach (Deutschland) entlassen.
Aus dem Urteil des Sondergerichts beim Landgericht Wien, 22. 12. 1944:
"Die Angeklagte Ernestine Witzl hat seit zwei Jahren fortgesetzt absichtlich ausländische Sender, und zwar den Londoner Sender abgehört, sie wird hiefür kostenpflichtig zu 1 Jahr und 6 Monaten Zuchthaus verurteilt. [...]
Die Angeklagte verantwortet sich dahin, dass sie zwar gewusst habe, dass das Abhören der Auslandssender verboten ist, dass sie dies aber nicht aus einer staatsfeindlichen Einstellung heraus, sondern einerseits aus Neugierde und andererseits, um sich in der französischen Sprache zu üben, getan habe, eine Verantwortung, die sie in keiner Weise entschuldigen kann."
Aus dem Urteil des Sondergerichts beim Landgericht Wien, 22. 12. 1944:
"Die Angeklagte Ernestine Witzl hat seit zwei Jahren fortgesetzt absichtlich ausländische Sender, und zwar den Londoner Sender abgehört, sie wird hiefür kostenpflichtig zu 1 Jahr und 6 Monaten Zuchthaus verurteilt. [...]
Die Angeklagte verantwortet sich dahin, dass sie zwar gewusst habe, dass das Abhören der Auslandssender verboten ist, dass sie dies aber nicht aus einer staatsfeindlichen Einstellung heraus, sondern einerseits aus Neugierde und andererseits, um sich in der französischen Sprache zu üben, getan habe, eine Verantwortung, die sie in keiner Weise entschuldigen kann."
Überlebt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
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