
Maciejewski Stefan
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Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Stefan
Nachname
Maciejewski
Geburtstag
11.12.1883
Wohnort
Margarethen am Moos (NÖ)
Der Schachtmeister Stefan Maciejewski wurde am 12. 7. 1939 festgenommen und am 13. 10. 1939 wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Er wurde vermutlich nach Strafverbüßung am 23. 1. 1941 von der Gestapo Wien erkennungsdienstlich erfasst.
Aus dem Urteil des Landgerichts Wien als Sondergericht, 13. 10. 1939:
"Er [Maciejewski] ging dann dahin über, die Ostmärker gegen Deutschland und den Nationalsozialismus aufzuhetzen, indem er ausführte, in Österreich sollen die Leute nicht so blöd sein und alle Lügen, die ihnen von den Zeitungen vorgesetzt werden, glauben, er sei schon viel in der Welt herumgekommen, kenne daher diese Sachen alle und da er von der polnischen Grenze stamme, wisse er auch genau Bescheid in dieser Angelegenheit. Auch die Ostmärker werden noch auf die Güte des Nationalsozialismus darauf kommen und werden genauso wenig zu fressen haben wie in Preußen, wobei aber die Preußen nicht so blöd seien wie die Ostmärker und daher schon lange vom Nationalsozialismus genug haben.
Der Angeklagte ging dann auch [dazu] über, die deutsche Wehrmacht zu kritisieren und deren Verlässlichkeit in Zweifel zu ziehen [...]
Der Angeklagte verantwortet sich schließlich auch dahin, dass er damals stark angetrunken gewesen sei und nicht gewusst habe, was er damals sagte. Auch diese Angabe des Angeklagten ist unrichtig und bestätigen die beiden Zeugen [...], dass der Angeklagte damals zwar etwas angeheitert, aber bei voller Vernunft gewesen sei und obige Äußerungen geradezu in dem Tone eines Vortragenden vorgebracht habe."
Aus dem Urteil des Landgerichts Wien als Sondergericht, 13. 10. 1939:
"Er [Maciejewski] ging dann dahin über, die Ostmärker gegen Deutschland und den Nationalsozialismus aufzuhetzen, indem er ausführte, in Österreich sollen die Leute nicht so blöd sein und alle Lügen, die ihnen von den Zeitungen vorgesetzt werden, glauben, er sei schon viel in der Welt herumgekommen, kenne daher diese Sachen alle und da er von der polnischen Grenze stamme, wisse er auch genau Bescheid in dieser Angelegenheit. Auch die Ostmärker werden noch auf die Güte des Nationalsozialismus darauf kommen und werden genauso wenig zu fressen haben wie in Preußen, wobei aber die Preußen nicht so blöd seien wie die Ostmärker und daher schon lange vom Nationalsozialismus genug haben.
Der Angeklagte ging dann auch [dazu] über, die deutsche Wehrmacht zu kritisieren und deren Verlässlichkeit in Zweifel zu ziehen [...]
Der Angeklagte verantwortet sich schließlich auch dahin, dass er damals stark angetrunken gewesen sei und nicht gewusst habe, was er damals sagte. Auch diese Angabe des Angeklagten ist unrichtig und bestätigen die beiden Zeugen [...], dass der Angeklagte damals zwar etwas angeheitert, aber bei voller Vernunft gewesen sei und obige Äußerungen geradezu in dem Tone eines Vortragenden vorgebracht habe."
Weiteres Schicksal unbekannt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
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