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Kaspar Josef


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Josef Kaspar
Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv

Vorname
Josef
Nachname
Kaspar
Geburtstag
06.08.1899
Wohnort
Wien

Weil er "anlässlich der Übertragung der Führerrede am 10. 9. 1943 an seinem Dienstort am Straßenbahnhof Hernals staatsabträgliche Äußerungen gegenüber Arbeitskameraden" machte, wurde der Straßenbahnschaffner Josef Kaspar am 15. 9. 1943 festgenommen. Er wurde am 20. 12. 1943 wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt. Josef Kaspar verbüßte die Strafe - mit einer Haftunterbrechung aus gesundheitlichen Gründen vom 14. 1. bis Anfang April 1944 - bis 1. 12. 1944.

Aus dem Urteil, 20. 12. 1943:
"Am 10. 9. 1943 hörten einige Gefolgschaftsmitglieder im Dienstraum die Übertragung der Führerrede. Als anschließend die Lieder der Nation gespielt wurden, standen alle auf und nahmen die Kopfbedeckung ab. Der Angeklagte tat unbeteiligt und schrieb sich seine Diensteinteilung auf. Zur Rede gestellt, soll er sich [...] geäußert haben: 'Das geht dich einen Dreck an, was ich mache. Du kannst mir ein Pfund Federn in den Arsch blasen, wenn du willst!' [...]
Der Angeklagte ist ein Mann ohne die - besonders im Kriege - erforderliche politische Haltung. Er hat in zwei Fällen ein äußerst übles Betragen gezeigt. Die Äußerungen kennzeichnen ihn als einen Unzufriedenen, einen Nörgler, einen Menschen, der anscheinend nur an sich und seine Familie denkt."

Überlebt

Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)

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