
Kann Karoline
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Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Karoline
Nachname
Kann
Geburtstag
06.09.1899
Wohnort
Wien
Karoline Kann wurde wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" und "Abhörens des Feindsenders" am 19. 4. 1940 von der Gestapo erkennungsdienstlich erfasst. Sie wurde am 3. 9. 1940 wegen "Rundfunkverbrechens" zu 2 Jahren Zuchthaus verurteilt und befand sich bis 16. 8. 1941 in Haft. Die Reststrafe wurde bedingt erlassen.
Überlebt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
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