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Kann Karoline


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Karoline Kann
Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv

Vorname
Karoline
Nachname
Kann
Geburtstag
06.09.1899
Wohnort
Wien

Karoline Kann wurde wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" und "Abhörens des Feindsenders" am 19. 4. 1940 von der Gestapo erkennungsdienstlich erfasst. Sie wurde am 3. 9. 1940 wegen "Rundfunkverbrechens" zu 2 Jahren Zuchthaus verurteilt und befand sich bis 16. 8. 1941 in Haft. Die Reststrafe wurde bedingt erlassen.

Überlebt

Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)

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