
Zurek Karl
[<<vorhergehender Eintrag] [nächster Eintrag>>]

Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Karl
Nachname
Zurek
Geburtstag
10.10.1895
Wohnort
Wien
Der Schlossergehilfe Karl Zurek beteiligte sich an einer Unterstützungsaktion für Angehörige politischer Häftlinge in den Austria-Fiat-Werken (Österreichische Automobilfabrik AG, Wien-Floridsdorf). Er wurde am 3. 2. 1942 festgenommen und am 4. 12. 1942 vom Volksgerichtshof wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Karl Zurek befand sich bis Kriegsende in Haft.
Aus dem Urteil des Volksgerichtshofs, 4. 12. 1942:
"Es liegt auf der Hand, dass die von den Angeklagten durchgeführte Unterstützungsaktion nach Art und politischer Zielsetzung durchaus derjenigen gleicht, die in den Jahren seit 1938 im organisatorischen Rahmen der illegalen kommunistischen Roten Hilfe, wie gerichtsbekannt, in Kreisen der Wiener Arbeiterschaft ins Leben zu rufen versucht worden ist. [...] Wenn der Senat vorliegend - unter Aufrechterhaltung des Grundsatzes, dass derjenige sein Leben verwirkt hat, der sich über den 22. Juni 1941 hinaus hochverräterisch betätigt - gegen sämtliche Angeklagte ausnahmsweise auf mildere Strafen erkannt hat, so ist das aus folgenden Gründen geschehen:
Den Angeklagten ist trotz ihrer äußeren Verbindung mit illegal tätigen Kommunisten nicht nachzuweisen, dass sie selbst sich mit kommunistischer Gesinnung hochverräterisch betätigt haben. Ihre frühere bereits hervorgehobene parteipolitische Einstellung lässt sie jedenfalls nicht als Kommunisten erscheinen."
Aus dem Urteil des Volksgerichtshofs, 4. 12. 1942:
"Es liegt auf der Hand, dass die von den Angeklagten durchgeführte Unterstützungsaktion nach Art und politischer Zielsetzung durchaus derjenigen gleicht, die in den Jahren seit 1938 im organisatorischen Rahmen der illegalen kommunistischen Roten Hilfe, wie gerichtsbekannt, in Kreisen der Wiener Arbeiterschaft ins Leben zu rufen versucht worden ist. [...] Wenn der Senat vorliegend - unter Aufrechterhaltung des Grundsatzes, dass derjenige sein Leben verwirkt hat, der sich über den 22. Juni 1941 hinaus hochverräterisch betätigt - gegen sämtliche Angeklagte ausnahmsweise auf mildere Strafen erkannt hat, so ist das aus folgenden Gründen geschehen:
Den Angeklagten ist trotz ihrer äußeren Verbindung mit illegal tätigen Kommunisten nicht nachzuweisen, dass sie selbst sich mit kommunistischer Gesinnung hochverräterisch betätigt haben. Ihre frühere bereits hervorgehobene parteipolitische Einstellung lässt sie jedenfalls nicht als Kommunisten erscheinen."
Überlebt
Quelle: Gestapo-Opfer (Arbeiterbewegung)
[<<vorhergehender Eintrag] [nächster Eintrag>>]