Im Namen der Republik
Durch die Veröffentlichung auf der Website www.doew.at vom 28.1.2026 mit der Überschrift „Die FPÖ will Rechtsextremismus offenbar kleinreden“ und dem weiteren Inhalt, der Antragsteller Dr. Stefan Weber, der im Auftrag der FPÖ die Publikationen des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes zum Thema Rechtsextremismus gelesen habe, habe in einer mit einem FPÖ-Politiker abgehaltenen Pressekonferenz behauptet, „die Zahl der Anzeigen“ [gemeint ist im Zusammenhang mit Rechtsextremismus] „stehe für gar nichts, denn jeder Hitlergruß werde schon als rechtsextrem bezeichnet“, wurde in einem Medium in Bezug auf den Antragsteller der objektive Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt (§ 6 MedienG). Die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes wurde als Medieninhaberin zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller verurteilt.
Landesgericht für Strafsachen Wien
Abt. 113, am 25.8.2026
Wir haben in einer Stellungnahme zur Pressekonferenz der FPÖ am 28.1.2026 behauptet, Privatdozent Dr. Stefan Weber habe geäußert, die Anzahl der Anzeigen nach dem Verbotsgesetz stehe für gar nichts, denn jeder Hitlergruß werde schon als rechtsextrem bezeichnet. Wir widerrufen diese Behauptung als unwahr.
Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes
Dr. Andreas Kranebitter



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