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Weitere Urteile in Verbotsgesetzverfahren

Neues von ganz rechts - Mai 2012

Am 23. Mai wurde in Klagenfurt Jörg S., ein 32-jähriger Kärntner Neonazi, der bereits mehrere Vorstrafen wegen Körperverletzung aufweist, zu einer unbedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. Zudem wurde S. für die Dauer der Haft das Wahlrecht entzogen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Laut Standard-Online (23. 5. 2012) hatte er sich im Forum der neonazistischen Internetplattform Alpen-Donau als "Tyr" registriert und sich dort als "überzeugter Nationalsozialist" deklariert bzw. mit "Heil Hitler" unterschrieben. Bei einer Hausdurchsuchung wurden Dutzende Rechtsrock-CDs, NS-Devotionalien, SS-Fahnen und verschiedene einschlägige Abzeichen gefunden. Der Angeklagte erklärte sich zwar schuldig, bestritt aber, weiterhin NS-Gedankengut zu vertreten. Er habe solche Äußerungen nur getätigt, um bei Alpen-Donau ernst genommen zu werden und sei sich der Tragweite seiner Aussagen nicht bewusst gewesen.

In Linz wurden am 24. Mai vier junge Männer im Alter von 16 bis 19 Jahren zu bedingten Haftstrafen zwischen drei und 13 Monaten verurteilt. Die Urteile sind rechtskräftig. Wie die Oberösterreichischen Nachrichten (24. 5. 2012) berichten, hatten die Neonazis im Jahr 2010 vor einem muslimischen Gebetshaus in Freistadt Schüsse aus einem Gewehr und einer Schreckschusspistole abgegeben und Parolen wie "Sieg Heil!" und "Heil Hitler!" gerufen. Die Angeklagten waren weitgehend geständig und stellten die Taten als "Blödsinn" dar, den sie jetzt bereuen würden.

Laut Niederösterreichischen Nachrichten (21. 5. 2012) wurde am 15. Mai in Wiener Neustadt ein 22-jähriger Mann zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Er hatte 2010 auf Facebook als politische Einstellung "NSDAP" und danach "arische Rassengestaltung" angegeben. Der (ehemalige) Neonazi rechtfertigte sich damit, nach einer Dokumentation von Hitler fasziniert gewesen zu sein. Mittlerweile habe er sich aber wieder von der NS-Ideologie distanziert

 

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