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Prozess wegen NS-Wiederbetätigung vertagt

Neues von ganz rechts - Juli 2010

Das Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen einer Reihe von Verstößen gegen das NS-Verbotsgesetz, das am 5. Juli 2010 vor dem Landesgericht Wiener Neustadt begann, wurde auf den 13. Oktober 2010 vertagt.

Dem Erstbeschuldigten Mario A. (21), bis zu seiner Verhaftung Anfang November 2009 "Bundesjugendführer" der Nationalen Volkspartei (NVP), einer offen rechtsextremen Partei mit zahlreichen Anknüpfungspunkten zum Neonazismus (Nationale Volkspartei), werden NS-Wiederbetätigung, Sachbeschädigung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Der 21-Jährige war bereits einmal wegen Wiederbetätigung vor Gericht gestanden und verurteilt worden: 2008 habe er, so der Staatsanwalt, u. a. in einem Lokal mehrmals "Sieg Heil" gerufen und den Arm zum "Hitlergruß" ausgestreckt. Der Angeklagte war teilgeständig und gab seine Teilnahme an illegalen Klebeaktionen zu. Seit Längerem werden in Wiener Neustadt zahlreiche Veranstaltungsständer, Auslagenscheiben etc. mit Aufrufen wie "Freiheit für Honsik" und "Meinungsfreiheit statt Verbotsgesetz" beklebt. Mario A. bleibt in Untersuchungshaft, einen Antrag auf Haftentlassung lehnte das Gericht ab.

Roland B., seinem 38-jährigen Mitangeklagten, wird u. a. vorgeworfen, ein Hakenkreuz auf eine Bahnunterführung in Wiener Neustadt gesprüht zu haben.

 

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