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Urteile im Wiener Neonaziprozess

Neues von ganz rechts - Jänner 2013

Mitte Jänner wurden Gottfried Küssel (neun Jahre), Felix Budin (sieben Jahre) und Christian W. Anderle (viereinhalb Jahre) von einem Wiener Geschworenengericht (nicht rechtskräftig) verurteilt. Den Neonazis wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, zwischen März 2009 und ihrer Verhaftung im Frühjahr 2011 die extrem Gewalt verherrlichende Homepage Alpen-Donau und das dazugehörende Forum mit rund 350 Teilnehmern betrieben zu haben. Im Falle von Küssel sahen es die Geschworenen mehrheitlich als gesichert an, dass er die Homepage initiiert hatte, sie verneinten jedoch, dass er auch einer ihrer Betreiber gewesen war. Als solcher wurde hingegen Budin verurteilt, während Anderle u. a. für die Registrierung der Homepage zur Rechenschaft gezogen wurde. Das Gericht begründete die Urteile mit der führenden Position in der Neonaziszene (Küssel) und den einschlägigen Vorstrafen (Küssel, Anderle) bzw. mit dem Ausmaß der Betätigung im nationalsozialistischen Sinne (Budin). Vom Staatsanwalt wurde vor allem auf die Einzigartigkeit und Gefährlichkeit der Alpen-Donau-Hetze hingewiesen: Nie zuvor wurde derart offen zu Mord und Vernichtung aufgerufen, die Menschenwürde von Andersdenkenden und Angehörigen von Minderheiten derart verletzt.

 

Entsprechend der führenden Rolle Küssels in der grenzüberschreitenden Neonaziszene kam es unmittelbar nach der Urteilsverkündung in mehreren deutschen Städten zu Kundgebungen und Demonstrationen, so etwa in Dortmund, München und Göppingen, in der Nähe von Straubing wurden mehrere Transparente, auf denen u. a. "Freiheit für Küssel!" gefordert wurde, angebracht. In Österreich ist es bis dato noch zu keinen Aktionen gekommen, aber die Alpen-Donau-Nachfolgeseite stolz und frei kommentierte das "Skandalurteil im Wiener Dissidentenprozeß" noch am Abend des letzten Verhandlungstages: Die drei Neonazis seien für "das angebliche Äußern einer unbequemen Meinung" und nach einem "Gesetz [...], das Stalins Schergen 1945, zur Bekämpfung ihrer politischen Gegners [sic!] in der russischen Besatzungszone" eingeführt hätten, verurteilt worden. Das Urteil werde aber die "nationale Opposition" nicht zum Schweigen bringen, ganz im Gegenteil: der "Widerstand" werde "jetzt nur noch verbissener geführt".

 

Auf den einschlägigen Seiten wie z. B. altermedia wird in den Einträgen zum Urteil deutlich, wozu dieser "Widerstand" fähig ist: "Auf grobe Klötze schlägt man grobe Keile und so wünscht man sich nun, dass die Antwort auf dieses zu erwartende schändliche Gesinnungsurteil der österreichischen Justiz bei den Justizschergen schnell und konsequent im Bereich der Kniescheiben ankommen möge!"

 

 

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