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Urteil in Neonaziprozess

Neues von ganz rechts - Dezember 2013

Anfang Dezember 2013 stand Edmund Eminger vor einem Wiener Geschworenengericht. Die Anklage legte ihm zahlreiche Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz zur Last, er wurde nach einem Verhandlungstag (nicht rechtskräftig) zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahre Haft, davon zehn Monate unbedingt, verurteilt.

Die Anklage warf Eminger unter anderem vor, er habe als Mitglied der konspirativen Neonazi-Gruppe Der Kreis teils von ihm selbst, teils von anderen verfasste Schriften verbreitet, "die der Aufgabe der Beschaffung und Weitergabe sowie der Aufrechterhaltung und Anknüpfung von Kontakten zwischen alten und neuen nationalsozialistischen Gruppierungen" gedient hätten. Daneben sei Emingers Wohnung "reich mit NS-Devotionalien und Propagandamaterial" bestückt gewesen. Eminger habe dort regelmäßig mit Gottfried Küssel, Felix Budin und anderen amtsbekannten Neonazis verkehrt. Auch konnte im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den neonazistischen Bund freier Jugend (BfJ) ein Schriftverkehr Emingers mit Stefan Magnet aus dem Jahr 2002 sichergestellt werden. Dort bot der Angeklagte seine Unterstützung an, daneben stellte er den Kreis vor und nannte mögliche Ansprechpartner (neben Küssel noch Andreas Thierry und Wolfgang Fröhlich). Im Juli 2004 kündigte Eminger in einem Schreiben an den deutschen Neonazi Thomas Brehl an, seine Schulungen künftig wöchentlich anzubieten. Die für die gestiegene TeilnehmerInnenzahl notwendigen Stühle hätte er sich "von der Burschenschaft liefern lassen". Um welche Burschenschaft es sich hierbei gehandelt hat, wurde vor Gericht nicht geklärt.

 

Der 66-jährige Wiener versuchte während des Prozesses seine neonazistischen Aktivitäten als harmlos und sich selber als "Spaßvogel" darzustellen. Den Vorwurf, in seiner Wohnung jahrelang Jugendliche regelmäßig im nationalsozialistischen Sinne indoktriniert zu haben, entgegnete Eminger mit der Behauptung, er habe bloß "Nachhilfe für sozial benachteiligte Kinder" gegeben. Die Frage des Richters, ob er Nationalsozialist sei, verneinte Eminger: "Das kann ich biologisch in dem Sinne gar nicht sein, das hat 1945 geendet." Dem Einwand des Richters, dass er in einem E-Mail an den deutschen Neonazi Horst Mahler sich selbst als "bekennender Nationalsozialist" vorgestellt hätte, begegnete Eminger mit Ahnungslosigkeit. Auch bestritt er, dass er je dem Kreis angehört hätte, von ihm dazu schriftlich gemachte Hinweise bezeichnete er als "schlecht formuliert". (Der Standard, 5. 12. 2013; Kurier, 5. 12. 2013)

 

 

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