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Oppositionsverhalten Einzelner

Betriebsappell, Deutsche Arbeitsfront (Foto: DÖW)

"Betriebszellen" der NS-Massenorganisation "Deutsche Arbeitsfront" spielten bei der Überwachung der Bevölkerung eine wichtige Rolle.

 

 

Ein Gutteil des bürokratischen Alltags der Gestapo wurde von der Verfolgung von Massendelikten, die dem oppositionellen Verhalten politisch meist ungebundener BürgerInnen entsprangen, bestimmt. Der Bogen dieser Delikte reichte von antinazistischen Äußerungen (Schimpfen über NS-Politiker, Verbreiten von Gerüchten und regimekritischen Witzen) über nonkonformes Auftreten Jugendlicher, verbotenes Abhören ausländischer Radiosender bis hin zu freundlichem Verhalten oder Hilfeleistung gegenüber Menschen, die außerhalb der "deutschen Volksgemeinschaft" standen ( z. B. Juden und Jüdinnen oder "FremdarbeiterInnen").

 

Ein dichtes Überwachungsnetz - "Blockwarte", "Betriebszellen", Hitler-Jugend etc. - kam bei deren Verfolgung ebenso zum Tragen wie private Denunziationen seitens Familienangehöriger, NachbarInnen und KollegInnen. Neid, Bösartigkeit, Geltungssucht, private Streitereien und der Glaube, die "staatsbürgerliche Pflicht" tun zu müssen, waren Beweggründe dafür.

 

ZuträgerInnen und DenunziantInnen ermöglichten es, dass die Gestapo als Instrument zur Überwachung der privatesten Bereiche der Gesellschaft fungieren und kleinste Verstöße gegen die Normen des NS-Systems rigoros verfolgen konnte.

 

Anzeige an Gestapo

In einer am 1. 12. 1939 erstatteten Anzeige an die Gestapo forderte das Personalamt der Stadt Wien die Einweisung des pensionierten Amtsrates Christian Eichinger in ein KZ. Aufgrund der Anzeige wurde Eichinger wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt.

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Denunziation

Zahlreiche Denunziationen erfolgten durch Dienststellen und Funktionäre der NSDAP. So wurde der Radiohändler Oskar Beck, in der NS-Terminologie ein (jüdischer) "Mischling", von einem NSDAP-Blockleiter wegen einer abfälligen Äußerung an die Ortsgruppe Rembrandtstraße gemeldet und von dieser am 5. 4. 1943 angezeigt. Oskar Beck wurde vom Volksgerichtshof wegen "Wehrkraftzersetzung" zum Tode verurteilt und am 18. 10. 1943 hingerichtet.

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