
Wagner Anna
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Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Anna
Nachname
Wagner
Geburtstag
22.06.1896
Wohnort
Wien
Die Krankenpflegerin Anna Wagner wurde am 2. 12. 1939 festgenommen und am 28. 5. 1940 wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" zu 12 Monaten Gefängnis verurteilt. Sie wurde am 1. 12. 1940 aus der Haft entlassen.
Aus dem Urteil des Landgerichts Wien als Sondergericht, 1. 12. 1940:
"Die Anklage legt der Angeklagten zur Last, sie habe im Oktober oder November 1939 in Wien gehässige, hetzerische und von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über den Führer und Reichskanzler gemacht [...]
1) zur [...] unter Hinweis auf das Eisenbahnunglück von St. Valentin und mit Bezug auf den Führer: 'Schade, dass das Schwein nicht dabei war!' und
2) zur [...] 'Ich bete, ja nicht als Pflegerin zum Führer gerufen zu werden, denn wenn ich bei ihm wäre, würde ich ihm etwas eingeben, damit er ins Jenseits käme. Ich würde bestimmt dann in Haft genommen werden.'"
Aus dem Urteil des Landgerichts Wien als Sondergericht, 1. 12. 1940:
"Die Anklage legt der Angeklagten zur Last, sie habe im Oktober oder November 1939 in Wien gehässige, hetzerische und von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über den Führer und Reichskanzler gemacht [...]
1) zur [...] unter Hinweis auf das Eisenbahnunglück von St. Valentin und mit Bezug auf den Führer: 'Schade, dass das Schwein nicht dabei war!' und
2) zur [...] 'Ich bete, ja nicht als Pflegerin zum Führer gerufen zu werden, denn wenn ich bei ihm wäre, würde ich ihm etwas eingeben, damit er ins Jenseits käme. Ich würde bestimmt dann in Haft genommen werden.'"
Überlebt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
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