
Rauch Maria
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Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Maria
Nachname
Rauch
Geburtstag
20.07.1901
Wohnort
Blumau (NÖ)
Maria Rauch wurde am 13. 2. 1940 festgenommen. Am 28. 5. 1940 wurde sie wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" zu 7 Monaten Gefängnis verurteilt.
Ihr Mann Anton Rauch wurde ebenfalls festgenommen.
Aus dem Urteil des Landgerichts Wien als Sondergericht, 28. 5. 1940:
"Am 25. 1. 1940 erklärte die Angeklagte in Blumau während eines Zwiegespräches [...] mit Bezug auf eine Rundfunkrede des Generalfeldmarschalls Göring, dass wir einer traurigen Zeit entgegengehen, dass Hitler nicht hätte kommen sollen, dass ihr Gatte schon gesagt habe, dass Hitler den Krieg bedeute. [...]
Weiters erscheint festgestellt [...], dass die Angeklagte sich in der Weihnachtswoche 1939 in einem Gasthause in Blumau, das zur Tatzeit gut besucht war, in einer für die Gäste wahrnehmbaren Weise mit Bezug auf das von dem Zeugen getragene Abzeichen der NSDAP erklärt hat: 'Du pudelst dich da mit dem Abzeichen auf. Wenn ich so ein Abzeichen sehe, habe ich schon gefressen. Wenn wir kommen, dann ...'. Die Angeklagte sprach den Satz nicht aus, machte aber durch eine mit der Hand zum Halse geführte Geste verständlich, dass dem Zeugen das Erhängtwerden drohe."
Ihr Mann Anton Rauch wurde ebenfalls festgenommen.
Aus dem Urteil des Landgerichts Wien als Sondergericht, 28. 5. 1940:
"Am 25. 1. 1940 erklärte die Angeklagte in Blumau während eines Zwiegespräches [...] mit Bezug auf eine Rundfunkrede des Generalfeldmarschalls Göring, dass wir einer traurigen Zeit entgegengehen, dass Hitler nicht hätte kommen sollen, dass ihr Gatte schon gesagt habe, dass Hitler den Krieg bedeute. [...]
Weiters erscheint festgestellt [...], dass die Angeklagte sich in der Weihnachtswoche 1939 in einem Gasthause in Blumau, das zur Tatzeit gut besucht war, in einer für die Gäste wahrnehmbaren Weise mit Bezug auf das von dem Zeugen getragene Abzeichen der NSDAP erklärt hat: 'Du pudelst dich da mit dem Abzeichen auf. Wenn ich so ein Abzeichen sehe, habe ich schon gefressen. Wenn wir kommen, dann ...'. Die Angeklagte sprach den Satz nicht aus, machte aber durch eine mit der Hand zum Halse geführte Geste verständlich, dass dem Zeugen das Erhängtwerden drohe."
Weiteres Schicksal unbekannt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
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