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Raschke Josefine


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Josefine Raschke
Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv

Vorname
Josefine
Nachname
Raschke
Geburtstag
25.06.1896
Wohnort
Wien

Die Beamtin Josefine Raschke befand sich vom 29. 2. bis 10. 5. 1940 wegen "Vegehens nach dem Heimtückegesetz" in Schutz- und Untersuchungshaft. Sie wurde am 20. 9. 1940 zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt.

Aus dem Bericht des Oberstaatsanwalts Wien an den Reichsminister der Justiz, 24. 5. 1940:
"Die Beschuldigte ist Beamtin bei der Deutschen Gesandtschaft in Pressburg. Nach einer Anzeige der dort als Putzfrau bediensteten [...] soll die Beschuldigte am 10. 2. 1940 zu ihr sich wie folgt geäußert haben: 'Sie müsse ihren Wiener Bekannten etwas mitbringen, denn die armen Österreicher haben ja nichts. Sie sind schon so bescheiden geworden. Die Kinder haben nichts aufs Brot zu schmieren. Die Österreicher sagen, sie hätten keinen Krieg, wenn sie nicht ans Reich angeschlossen wären. [...]'
Die Beschuldigte bestreitet, sich in dieser Form geäußert oder irgendwelche staatsfeindliche Reden geführt zu haben. [...]
Es ist ohne weiteres glaublich, dass gewisse Redewendungen dieses Gespräches von der Zeugin [...] missverständlich aufgefasst und übertrieben weitergegeben worden sind, zumal die Beschuldigte ja selbst zugibt, einzelne Bemerkungen gemacht zu haben, die ein derartiges Missverständnis erklärlich erscheinen lassen. Ich glaube deshalb, dass von einer Strafverfolgung Abstand genommen werden kann. Eine eindringliche Verwarnung wird sicherlich genügen, die Beschuldigte in Hinkunft vor der Führung derartiger Gespräche abzuhalten."

Überlebt

Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)

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