
Pendl Erwin
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Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Erwin
Nachname
Pendl
Geburtstag
18.10.1875
Wohnort
Wien
Der Veduten- und Architekturmaler Erwin Pendl wurde am 2. 7. 1940 von der Gestapo Wien erkennungsdienstlich erfasst und im November 1939 "wegen Beschimpfung einer SS-Wache staatspolizeilich verwarnt". Im März und im Mai 1940 wurde er wegen "staatsabträglichen Äußerungen" "eingehend verwarnt". Erwin Pendl wurde am 25. 2. 1942 festgenommen und am 28. 5. 1942 wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt.
Aus der Anklageschrift des Oberstaatsanwalts beim Landgericht Wien als Sondergericht, 13. 4. 1942:
"Im März 1941 wurde er [Erwin Pendl] wegen Vergehens nach dem Heimtückegesetz zur Anzeige gebracht. Mit Rücksicht auf sein hohes Alter [...] wurde das Verfahren [...] eingestellt, dem Beschuldigten aber angekündigt, dass im Wiederholungsfalle gegen ihn strenge vorgegangen würde. All diese Warnungen haben nicht gefruchtet. [...]
Die in einem öffentlichen Gastlokale und vor mehreren Personen gemachten Äußerungen stellen sich als schwere Beleidigung des Führers dar, der als Dampfplauderer bezeichnet wird, und beinhalten überdies eine gehässige und abfällige Kritik an den wirtschaftlichen Verhältnissen und an den Maßnahmen der Regierung auf dem Gebiete der Wirtschaftspolitik und des Behördenapparates."
Aus der Anklageschrift des Oberstaatsanwalts beim Landgericht Wien als Sondergericht, 13. 4. 1942:
"Im März 1941 wurde er [Erwin Pendl] wegen Vergehens nach dem Heimtückegesetz zur Anzeige gebracht. Mit Rücksicht auf sein hohes Alter [...] wurde das Verfahren [...] eingestellt, dem Beschuldigten aber angekündigt, dass im Wiederholungsfalle gegen ihn strenge vorgegangen würde. All diese Warnungen haben nicht gefruchtet. [...]
Die in einem öffentlichen Gastlokale und vor mehreren Personen gemachten Äußerungen stellen sich als schwere Beleidigung des Führers dar, der als Dampfplauderer bezeichnet wird, und beinhalten überdies eine gehässige und abfällige Kritik an den wirtschaftlichen Verhältnissen und an den Maßnahmen der Regierung auf dem Gebiete der Wirtschaftspolitik und des Behördenapparates."
Weiteres Schicksal unbekannt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
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