
Drly Johann
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					Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv				
			Vorname
		Johann
		
	Nachname
		Drly
		
	Geburtstag
		15.04.1878
		
	Wohnort
		
												Wien
									
		
	Der Schlossergehilfe Johann Drly wurde am 29. 1. 1940 festgenommen, weil er in Gegenwart einer Wohnungsnachbarin Hitler als "Kriecher" und "Hund" bezeichnete und u. a. äußerte: "Die braune Pest soll keinen Krieg führen, wenn sie nichts zu fressen haben. Die haben wir noch gebraucht." Johann Drly wurde am 10. 5. 1940 wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis verurteilt.
Aus der Anklageschrift des Oberstaatsanwalts beim Landgericht Wien als Sondergericht, 12. 4. 1940:
"Bei seiner richterlichen Vernehmung (Bl. 16) stellte er [Drly] jedoch alles in Abrede mit der Behauptung, er sei nur durch Drohung dazu gebracht worden alles zuzugeben, obwohl es nicht wahr sei. [...]
Die nicht öffentlichen gehässigen, hetzerischen und von niedriger Gesinnung zeugenden Äußerungen über den Führer, die Außenpolitik und die Kriegswirtschaftsmaßnahmen erfüllen den Tatbestand des § 2 Abs. 2 HG [Heimtückegesetz]. Der Beschuldigte musste mit der Weiterverbreitung durch die Barbolanz zumindest durch Anzeigeerstattung rechnen.
Der Beschuldigte [...] hat zwei verheiratete Kinder, davon ist eine Tochter mit einem Juden verehelicht (Bl. 5, 16). Nach seinen Angaben gehörte er seit seinem 24. Lebensjahr bis zur Verbotszeit der Soz.dem. Partei an und bezeichnet sich auch heute noch als Sozialdemokrat (Bl. 8 und 8 r)."
	
	Aus der Anklageschrift des Oberstaatsanwalts beim Landgericht Wien als Sondergericht, 12. 4. 1940:
"Bei seiner richterlichen Vernehmung (Bl. 16) stellte er [Drly] jedoch alles in Abrede mit der Behauptung, er sei nur durch Drohung dazu gebracht worden alles zuzugeben, obwohl es nicht wahr sei. [...]
Die nicht öffentlichen gehässigen, hetzerischen und von niedriger Gesinnung zeugenden Äußerungen über den Führer, die Außenpolitik und die Kriegswirtschaftsmaßnahmen erfüllen den Tatbestand des § 2 Abs. 2 HG [Heimtückegesetz]. Der Beschuldigte musste mit der Weiterverbreitung durch die Barbolanz zumindest durch Anzeigeerstattung rechnen.
Der Beschuldigte [...] hat zwei verheiratete Kinder, davon ist eine Tochter mit einem Juden verehelicht (Bl. 5, 16). Nach seinen Angaben gehörte er seit seinem 24. Lebensjahr bis zur Verbotszeit der Soz.dem. Partei an und bezeichnet sich auch heute noch als Sozialdemokrat (Bl. 8 und 8 r)."
Weiteres Schicksal unbekannt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
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