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Vosta Antonia


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Antonia Vosta
Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv

Vorname
Antonia
Nachname
Vosta
Geburtstag
24.10.1902
Wohnort
Wien

Die Hilfsarbeiterin Antonia Vosta wurde am 23. 11. 1939 von der Gestapo Wien erkennungsdienstlich erfasst. Sie wurde am 23. 4. 1940 wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt und blieb bis 7. 2. 1941 in Haft.

Aus der Anklageschrift, 5. 4. 1940:
"Antonie Vosta habe am 9. November 1939 in Wien gehässige, hetzerische und von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über den Führer und die von leitenden Persönlichkeiten des Staates und der Partei in der Politik im Allgemeinen und in der Judenfrage im Besonderen getroffenen Anordnungen gemacht, die geeignet waren, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben [...]
indem sie sich in Erwiderung auf eine Bemerkung ihrer Arbeitskameradin [...], dass die Täter des vortäglichen Attentates im Münchner Bürgerbräukeller hoffentlich ergriffen werden, äußerte:
'Was, erwischen sollen sie ihn auch noch, wenn ich dabei gewesen wäre, hätte ich auch noch mitgeholfen'.
Weiters:
'Früher haben wir auch die Juden gehabt und da ist es uns besser gegangen. Sie haben leicht reden, aber ich habe zwei Brüder beim Militär, die ihr Leben hergeben müssen'."

Überlebt

Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)

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