
Schitter Franz
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Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Franz
Nachname
Schitter
Geburtstag
26.01.1891
Wohnort
Wien
Wegen "Abhörens ausländischer Sender" wurde der Straßenbahner Franz Schitter am 14. 10. 1943 festgenommen. Am 18. 2. 1944 wurde er wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Er verbüßte die Strafe bis Mitte Juni 1944.
Aus der Anklageschrift des Oberstaatsanwalts beim Landgericht Wien als Sondergericht, 28. 1. 1944:
"Der Angeschuldigte gilt als radikaler Marxist (Bl. 8 R). Er war bis zum Verbot Mitg. [Mitglied] der Soz.dem. Partei und des freien Gewerkschaftsverbandes. [...]
"Der Angeschuldigte hatte am 12. 9. 1943 Dienst als Motorführer eines Straßenbahnzuges der Linie 48. Während der Fahrt kam er mit zwei auf der Plattform des Straßenbahntriebwagens stehenden Ukrainerinnen ins Gespräch, in deren [sic!] Verlauf er sich äußerte, dass die Ukraine wieder von den Bolschewisten besetzt werden werde, dass die Bahnlinie Poltawa-Kiew bereits in russischer Hand sei und dass Hitler diesen Krieg nie gewinnen dürfe.
Auf die Frage, woher er seine Kenntnis über die Ereignisse auf dem östlichen Kriegsschauplatz habe, erklärte der Angeschuldigte, dass er dies aus englischen Rundfunksendungen wisse. Durch die angestellten Ermittlungen konnte nicht eindeutig erwiesen werden, dass der Angeschuldigte tatsächlich Feindsender abhörte."
Aus der Anklageschrift des Oberstaatsanwalts beim Landgericht Wien als Sondergericht, 28. 1. 1944:
"Der Angeschuldigte gilt als radikaler Marxist (Bl. 8 R). Er war bis zum Verbot Mitg. [Mitglied] der Soz.dem. Partei und des freien Gewerkschaftsverbandes. [...]
"Der Angeschuldigte hatte am 12. 9. 1943 Dienst als Motorführer eines Straßenbahnzuges der Linie 48. Während der Fahrt kam er mit zwei auf der Plattform des Straßenbahntriebwagens stehenden Ukrainerinnen ins Gespräch, in deren [sic!] Verlauf er sich äußerte, dass die Ukraine wieder von den Bolschewisten besetzt werden werde, dass die Bahnlinie Poltawa-Kiew bereits in russischer Hand sei und dass Hitler diesen Krieg nie gewinnen dürfe.
Auf die Frage, woher er seine Kenntnis über die Ereignisse auf dem östlichen Kriegsschauplatz habe, erklärte der Angeschuldigte, dass er dies aus englischen Rundfunksendungen wisse. Durch die angestellten Ermittlungen konnte nicht eindeutig erwiesen werden, dass der Angeschuldigte tatsächlich Feindsender abhörte."
Weiteres Schicksal unbekannt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
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