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Schenk Franz


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Franz Schenk
Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv

Vorname
Franz
Nachname
Schenk
Geburtstag
23.03.1901
Wohnort
Wien

Der Obsthändler Franz Schenk wurde am 16. 4. 1939 festgenommen und am 1. 9. 1939 wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" zu 7 Monaten Zuchthaus verurteilt. 1940 und 1942 wurde er wegen Wirtschaftsvergehen ("Verbrauchsregelungsstrafverordnung" u. a.) zu insgesamt mehreren Monaten Haft verurteilt.

Aus der Anklageschrift des Generalstaatsanwalts Wien, 10. 8. 1939:
"Es wird die Anberaumung der Hauptverhandklung vor dem Oberlandesgericht Wien als Sondergericht unter Anordnung der Fortdauer der Haft auf Grund der Anklage beantragt:
der Obgenannte habe am 12. 3. 1939 öffentlich, und zwar in einem Gasthaus in Alpl gehässige [...] Äußerungen [...] gemacht [...] und zwar dadurch, dass er im Hinblick auf ein ihm verabreichtes Eintopfgericht ausrief:
'Einen Eintopf kenn ich nicht, den soll der Hitler selber fressen. Ich bin kein Hitler, ich bin ein Roter. Die weißen Juden haben sie schon erfunden, die roten noch nicht. Wir wollen keinen Krieg und der Hitler wird auch noch aufgeknüpft.' [...]
Als er am 12. 3. 1939 anlässlich eines Möbeltransportes durch einen Reifendefekt gezwungen war, im Gasthaus Roseggerhof in Alpl Aufenthalt zu nehmen und an Stelle der begehrten Speisen das für diesen Tag vorgesehene Eintopfgericht vorgesetzt erhielt, schrie er ungeachtet der übrigen Gäste die im Anklagesatz angeführten Äußerungen in der zweifellosen Ansicht heraus, nebst der schweren Beschimpfung des Führers auch die Einrichtung des Eintopfgerichtes herabzusetzen."

Überlebt

Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)

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