
Soukup Amalie
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Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Amalie
Nachname
Soukup
Geburtstag
26.03.1892
Wohnort
Wien
Die Kanzleiangestellte Amalie Soukup befand sich vom 29. 3. bis 14. 5. 1938 in Schutzhaft, weil sie Anfang März 1938 in einem Brief "an die Bezirksführung der VF [Vaterländischen Front] den Führer mit groben und gemeinen Schimpfworten belegt und die Nationalsozialisten als Landesverräter bezeichnet hatte". Ebenfalls kurz nach dem "Anschluss" verlor sie wegen "politischer Unzuverlässigeit" ihre Arbeit im Bundeskanzleramt. Am 4. 11. 1940 wurde Amalie Soukup neuerlich festgenommen, weil sie sich an ihrem Arbeitsplatz mehrmals "staatsfeindlich" geäußert hatte. Sie wurde am 16. 5. 1941 wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt und am 3. 7. 1941 aus der Haft entlassen.
Aus der Anklageschrift, 21. 3. 1941:
"In der Zeit vom Juli bis Anfang August machte sie dann dem Zeugen [...] gegenüber die im Anklagesatz wiedergegebenen Bemerkungen.
Als [...] sie am 3. 8. 1940 wegen der damals gemachten Äußerung erregt zur Rede stellte, erklärte sie, er sei ja blöd.
Der Zeuge [...] meldete Anfang August 1940 diese Vorfälle seiner Dienststelle mündlich, die die Beschuldigte zunächst in ein anderes Zimmer versetzte und beobachtete und schließlich gegen sie am 4. 11. 1940 Anzeige erstattete.
Bei einer Durchsuchung ihres Arbeitsplatzes wurden u. a. ein Lichtbild des ehemaligen Bundeskanzlers Schuschnigg und zwei Exemplare der österr. Bundeshymne, davon eines mit Liedertext, gefunden, während in ihrer Wohnung zwei Mitgliedskarten der VF, ein Mitgliedsbuch 'Neues Leben', drei Schreiben der VF an sie, eine Broschüre über Dr. Dollfuß, drei Lichtbilder von Dr. Dollfuß, ein Flugblatt 'Die Braune Hymne' sowie zahlreiche religiöse Schriften und Heiligenbilder sowie Bilder von Mitgliedern der Systemregierung als Wandschmuck vorgefunden wurden."
Aus der Anklageschrift, 21. 3. 1941:
"In der Zeit vom Juli bis Anfang August machte sie dann dem Zeugen [...] gegenüber die im Anklagesatz wiedergegebenen Bemerkungen.
Als [...] sie am 3. 8. 1940 wegen der damals gemachten Äußerung erregt zur Rede stellte, erklärte sie, er sei ja blöd.
Der Zeuge [...] meldete Anfang August 1940 diese Vorfälle seiner Dienststelle mündlich, die die Beschuldigte zunächst in ein anderes Zimmer versetzte und beobachtete und schließlich gegen sie am 4. 11. 1940 Anzeige erstattete.
Bei einer Durchsuchung ihres Arbeitsplatzes wurden u. a. ein Lichtbild des ehemaligen Bundeskanzlers Schuschnigg und zwei Exemplare der österr. Bundeshymne, davon eines mit Liedertext, gefunden, während in ihrer Wohnung zwei Mitgliedskarten der VF, ein Mitgliedsbuch 'Neues Leben', drei Schreiben der VF an sie, eine Broschüre über Dr. Dollfuß, drei Lichtbilder von Dr. Dollfuß, ein Flugblatt 'Die Braune Hymne' sowie zahlreiche religiöse Schriften und Heiligenbilder sowie Bilder von Mitgliedern der Systemregierung als Wandschmuck vorgefunden wurden."
Überlebt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
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