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Sladky Marie


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Marie Sladky
Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv

Vorname
Marie
Nachname
Sladky
Geburtstag
08.09.1881
Wohnort
Wien

Die Hausbesitzerin Marie Sladky wurde am 18. 6. 1940 wegen "Verdachts des Abhörens ausländischer Rundfunksendungen" festgenommen. Sie wurde am 17. 9. 1940 von der Anklage wegen "Rundfunkverbrechens" freigesprochen.

Aus dem Urteil des Landgerichts Wien als Sondergericht, 17. 9. 1940:
"Die Angeklagte hat zwei Töchter: Hertha und Erika Sladky. Letztere hat im Jahre 1933 den englischen Staatsbürger Henry Streatfeid geheiratet und hält sie sich seit dieser Zeit, insbesondere auch seit Kriegsbeginn in England auf. [...]
Die Angeklagte hat schon vor dem Ermittlungsrichter und in Übereinstimmung damit auch bei der Hauptverhandlung geleugnet, jemals seit dem Erlasse der Rundfunkverordnung irgendeinen ausländischen Sender und auch nicht den Londoner Sender gehört zu haben, und behauptet sie, dass sie immer nur, und zwar zu einer gewissen Zeit, nämlich um 8 Uhr abends, das Glockengeläute Bik-Ben [richtig: Big Ben] vom Londoner Sender abgehört habe, und zwar deshalb, weil ihre Tochter auch seit Kriegsbeginn in England sich aufhalte und mir ihr vor der Ausreise im August 1939 vereinbart habe, um wenigstens auf sphärischem Wege mit ihr seelisch verbunden zu sein, zu dieser Zeit dieses Glockengeläute abzuhören. Das Geständnis vor der Geheimen Staatspolizei habe sie nur deshalb abgelegt, weil ihr damals der vernehmende Polizeibeamte [...] zugesichert habe, wenn sie dies zugebe, nämlich dass sie Nachrichten vom Londoner Sender gehört habe, so bekomme sie lediglich eine Verwarnung und sie könne dann wieder nach Hause gehen, wenn sie es aber nicht gestehe, dann müsse sie bleiben. [...] Als sie aber dann trotzdem verhaftet worden sei, habe sie vor dem Ermittlungsrichter sofort dieses wahrheitswidrige Geständnis widerrufen. [...]
Unter Sendungen im Sinne des § 1 der Rundfunkverordnung sind aber nur Darbietungen, und zwar gleichgültig, ob es sich um Reden, Musik oder wissenschaftliche Vorträge handelt, zu verstehen. Wenn von einem Sender das Pausenzeichen angeschlagen wird, so ist das ein Beweis dafür, dass eben jetzt keine Sendung ist, das heißt, dass nichts dargeboten wird. Das Glockengeläute Big Ben des Londoner Senders ist aber, wie gerichtsbekannt ist, ein Pausenzeichen."

Weiteres Schicksal unbekannt

Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)

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