
Rössler Leopold
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Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Leopold
Nachname
Rössler
Geburtstag
20.10.1894
Wohnort
Wien
Der Glaser bzw. Hilfsarbeiter Leopold Rössler wurde am 12. 4. 1944 von der Gestapo Wien erkennungsdienstlich erfasst. Am 4. 10. 1944 wurde Rössler, der sich zu diesem Zeitpunkt in Haft befand, vom Oberlandesgericht Wien von der Anklage wegen "Wehrkraftzersetzung" freigesprochen.
Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Wien, 4. 10. 1944:
"Die im Gaswerk Simmering beschäftigten Arbeiter pflegten morgens vor Arbeitsbeginn die Kriegslage zu besprechen. Eines Tages im Frühjahr 1944 sagte der Angeklagte im Zuge eines solchen Gespräches: 'Es ist ja teppert! Wenn auf der ganzen Welt niemand einrücken tät, gäb's keinen Krieg, und wenn keiner schießen tät, wäre der Krieg gleich aus. Ich 'scheißert' ihnen was.' Der Zeuge [...] machte darauf den Angeklagten aufmerksam, er solle nicht so einen Unsinn daherreden, das könne ihm den Kragen kosten. Daraufhin schaute der Angeklagte ganz betroffen drein, war gleich ruhig und begann zu grübeln. [...] Der Angeklagte war offen geständig [...] Er beteuerte aber, dass ihm das Bewusstsein, diese seine Worte könnten den Wehr- und Widerstandswillen der Heimatbevölkerung zersetzen, völlig gefehlt habe; er sei deshalb auch sehr erschrocken, wie ihn [...] angefahren und gesagt habe, er könne wegen solcher Reden geköpft werden. [...]
Die oben wiedergegebene Verantwortung des Angeklagten ist nach dem persönlichen Eindruck, den der Gerichtshof aus der unmittelbaren eingehenden Vernehmung gewann, nicht unglaubwürdig, jedenfalls nicht widerlegt."
Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Wien, 4. 10. 1944:
"Die im Gaswerk Simmering beschäftigten Arbeiter pflegten morgens vor Arbeitsbeginn die Kriegslage zu besprechen. Eines Tages im Frühjahr 1944 sagte der Angeklagte im Zuge eines solchen Gespräches: 'Es ist ja teppert! Wenn auf der ganzen Welt niemand einrücken tät, gäb's keinen Krieg, und wenn keiner schießen tät, wäre der Krieg gleich aus. Ich 'scheißert' ihnen was.' Der Zeuge [...] machte darauf den Angeklagten aufmerksam, er solle nicht so einen Unsinn daherreden, das könne ihm den Kragen kosten. Daraufhin schaute der Angeklagte ganz betroffen drein, war gleich ruhig und begann zu grübeln. [...] Der Angeklagte war offen geständig [...] Er beteuerte aber, dass ihm das Bewusstsein, diese seine Worte könnten den Wehr- und Widerstandswillen der Heimatbevölkerung zersetzen, völlig gefehlt habe; er sei deshalb auch sehr erschrocken, wie ihn [...] angefahren und gesagt habe, er könne wegen solcher Reden geköpft werden. [...]
Die oben wiedergegebene Verantwortung des Angeklagten ist nach dem persönlichen Eindruck, den der Gerichtshof aus der unmittelbaren eingehenden Vernehmung gewann, nicht unglaubwürdig, jedenfalls nicht widerlegt."
Weiteres Schicksal unbekannt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
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