
Pranzl Theresia
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Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Theresia
Nachname
Pranzl
Geburtstag
19.07.1883
Wohnort
Wien
Theresia Pranzl wurde am 20. 9. 1939 festgenommen und am 11. 1. 1940 wegen "Rundfunkverbrechens" zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt.
Zwei ihrer Söhne - Erich (geb. 25. 5. 1911) und Erwin Pranzl (geb. 14. 1. 1921) - wurden am 21. bzw. 22. 9. 1939 ebenfalls von der Gestapo Wien erkennungsdienstlich erfasst.
Aus dem Urteil des Landgerichts Wien als Sondergericht, 11. 1. 1940:
"Am 14. September 1939 befanden sich zwischen 9 Uhr und 9 Uhr 30 abends über Auftrag des Ortsgruppenleiters der Ortsgruppe Braunhirschen die Zeugen [...] auf Streifendienst und kamen diese um ca. 1/2 10 Uhr beim Hause Reichsapfelgasse No. 5 vorbei. Als sie gerade bei diesem Hause vorbeigingen, hörten sie aus der im Hause zur ebenen Erde gelegenen Wohnung eine Rundfunksendung in französischer Sprache. Zeuge [...] klopfte an das betreffende Fenster, worauf jemand, und zwar war es, wie sich nachträglich herausstellte, die Angeklagte, zum Fenster kam. Schneider machte diese Person darauf aufmerksam, dass das Abhören ausländischer Sender verboten ist, worauf die Angeklagte vom Fenster verschwand, das Licht auslöschte und das Radio ausschaltete. [...] begaben sich hierauf in die Kanzlei der Ortsgruppe und meldeten sie diesen Vorfall dort. Die beiden politischen Leiter [...] beschlossen, der Sache nachzugehen [...]
Die Verantwortung der Angeklagten, dass sie nicht absichtlich diese Sendung eingeschaltet hat, sondern nur zufällig beim Suchen nach einer Musiksendung auf diesen Sender gekommen sei, ist völlig unglaubwürdig. [...] Im Übrigen verbietet die Verordnung vom 1. 9. 1939 das absichtliche Abhören von ausländischen Sendern überhaupt, ohne Rücksicht darauf, was von dort gesendet wird, somit auch das absichtliche Abhören von Musik."
Zwei ihrer Söhne - Erich (geb. 25. 5. 1911) und Erwin Pranzl (geb. 14. 1. 1921) - wurden am 21. bzw. 22. 9. 1939 ebenfalls von der Gestapo Wien erkennungsdienstlich erfasst.
Aus dem Urteil des Landgerichts Wien als Sondergericht, 11. 1. 1940:
"Am 14. September 1939 befanden sich zwischen 9 Uhr und 9 Uhr 30 abends über Auftrag des Ortsgruppenleiters der Ortsgruppe Braunhirschen die Zeugen [...] auf Streifendienst und kamen diese um ca. 1/2 10 Uhr beim Hause Reichsapfelgasse No. 5 vorbei. Als sie gerade bei diesem Hause vorbeigingen, hörten sie aus der im Hause zur ebenen Erde gelegenen Wohnung eine Rundfunksendung in französischer Sprache. Zeuge [...] klopfte an das betreffende Fenster, worauf jemand, und zwar war es, wie sich nachträglich herausstellte, die Angeklagte, zum Fenster kam. Schneider machte diese Person darauf aufmerksam, dass das Abhören ausländischer Sender verboten ist, worauf die Angeklagte vom Fenster verschwand, das Licht auslöschte und das Radio ausschaltete. [...] begaben sich hierauf in die Kanzlei der Ortsgruppe und meldeten sie diesen Vorfall dort. Die beiden politischen Leiter [...] beschlossen, der Sache nachzugehen [...]
Die Verantwortung der Angeklagten, dass sie nicht absichtlich diese Sendung eingeschaltet hat, sondern nur zufällig beim Suchen nach einer Musiksendung auf diesen Sender gekommen sei, ist völlig unglaubwürdig. [...] Im Übrigen verbietet die Verordnung vom 1. 9. 1939 das absichtliche Abhören von ausländischen Sendern überhaupt, ohne Rücksicht darauf, was von dort gesendet wird, somit auch das absichtliche Abhören von Musik."
Überlebt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
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