
Pragl Anna
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Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Anna
Nachname
Pragl
Geburtstag
19.04.1889
Wohnort
Engerau (Petrzalka, Slowakei)
Anna Pragl wurde am 31. 8. 1943 wegen "absichtlichen Abhörens von Londoner Sendungen in tschechischer Sprache" festgenommen. Sie und ihr Mann Franz Pragl (geb. 5. 4. 1890, Polizeiinspektor i. R.) wurden am 22. 10. 1943 wegen "Rundfunkverbrechens" zu je 4 Jahren Zuchthaus verurteilt.
Aus dem Urteil des Sondergerichts beim Landgericht Wien, 22. 10. 1943:
"Im März 1941 erwarben die Angeklagten ein Rundfunkgerät Marke 'Blaupunkt' Type 6 W 79. Von dieser Zeit ab bis September 1943 hörten sie - der Ehemann wöchentlich ein- bis zweimal - trotz Kenntnis des Verbots den tschechischen Nachrichtendienst des Londoner Kurzwellensenders ab [...]
Hingegen bestreitet nunmehr der Angeklagte im Einklang mit der Einlassung seiner Ehefrau, jedoch entgegen dem polizeilichen Geständnis, dass auch die Zweitangeklagte den Auslandssender gehört habe. [...]
Widerspricht es bei dem zugegebenermaßen guten Einvernehmen der Eheleute schon der inneren Wahrscheinlichkeit, dass die Zweitangeklagte von dem jahrelangen Treiben ihres Mannes nichts gewusst haben soll, so hat überdies der Zeuge [...] bekundet, das er beide Angeklagte einmal am Rundfunkgerät überrascht hat. Dieser Zeuge, der damals in dem Häuschen der Angeklagten im ersten Stock zur Miete wohnte, hat nämlich nach seiner glaubhaften Aussage vor einiger Zeit aus der ebenerdig gelegenen Wohnung der Angeklagten eine gesprochene Rundfunksendung gehört, ohne den Wortlaut verstehen zu können. Nachdem er sich am eigenen Gerät vergewissert hatte, dass zu dieser Zeit kein Protektoratssender eine solche Sendung vermittelte, eilte er in die Wohnung des Angeklagten und stellte, wie er glaubhaft berichtet, fest, dass dieser in Anwesenheit seiner Ehefrau beim Erscheinen des Mieters mit verlegener Miene sich an dem Apparat zu schaffen machte und die Sendung abdrehte."
Aus dem Urteil des Sondergerichts beim Landgericht Wien, 22. 10. 1943:
"Im März 1941 erwarben die Angeklagten ein Rundfunkgerät Marke 'Blaupunkt' Type 6 W 79. Von dieser Zeit ab bis September 1943 hörten sie - der Ehemann wöchentlich ein- bis zweimal - trotz Kenntnis des Verbots den tschechischen Nachrichtendienst des Londoner Kurzwellensenders ab [...]
Hingegen bestreitet nunmehr der Angeklagte im Einklang mit der Einlassung seiner Ehefrau, jedoch entgegen dem polizeilichen Geständnis, dass auch die Zweitangeklagte den Auslandssender gehört habe. [...]
Widerspricht es bei dem zugegebenermaßen guten Einvernehmen der Eheleute schon der inneren Wahrscheinlichkeit, dass die Zweitangeklagte von dem jahrelangen Treiben ihres Mannes nichts gewusst haben soll, so hat überdies der Zeuge [...] bekundet, das er beide Angeklagte einmal am Rundfunkgerät überrascht hat. Dieser Zeuge, der damals in dem Häuschen der Angeklagten im ersten Stock zur Miete wohnte, hat nämlich nach seiner glaubhaften Aussage vor einiger Zeit aus der ebenerdig gelegenen Wohnung der Angeklagten eine gesprochene Rundfunksendung gehört, ohne den Wortlaut verstehen zu können. Nachdem er sich am eigenen Gerät vergewissert hatte, dass zu dieser Zeit kein Protektoratssender eine solche Sendung vermittelte, eilte er in die Wohnung des Angeklagten und stellte, wie er glaubhaft berichtet, fest, dass dieser in Anwesenheit seiner Ehefrau beim Erscheinen des Mieters mit verlegener Miene sich an dem Apparat zu schaffen machte und die Sendung abdrehte."
Weiteres Schicksal unbekannt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
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