
Neumann Karl
[<<vorhergehender Eintrag] [nächster Eintrag>>]

Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Karl
Nachname
Neumann
Geburtstag
20.11.1875
Wohnort
Wien
Der Sattler Karl Neumann wurde gemeinsam mit seiner Frau Christine Neumann am 22. 5. 1939 wegen "Verbrechens der Ausspähung" in Schutzhaft genommen. Er wurde am 20. 4. 1940 wegen Haftunfähigkeit aus der Haft entlassen und verstarb kurz darauf.
Aus dem Beschluss der Ratskammer beim Landgericht Wien, 27. 6. 1940:
"Die Beschuldigte [Christine Neumann] und deren Gatte waren nach anfänglichem Leugnen geständig, Briefe vom Angestellten des tschechoslowakischen Konsulates in Wien namens Holoubek in ihrer Wohnung übernommen und an eine dritte Person, den Major des ehemaligen österr. Bundesheeres Adolf Lux daselbst übergeben zu haben sowie umgekehrt.
Durch den Umstand, dass sie wissen musste, dass Holoubek, ihr Schwager, Angestellter des tschechoslowakischen Konsulates in Wien war, die Beförderung der Briefe durch die Post vermieden wurde und bei Aufbewahrung derselben von den Eheleuten Neumann Verstecke in der Küchenkredenz ihrer Wohnung benützt worden waren, wurde der gegen Christine Neumann lastende Verdacht, dass sie von dem auf die Kriegsmacht des Staates und der militärischen Verteidigung desselben sich beziehenden Inhalt der Briefe gewusst haben musste und in Kenntnis dieses Inhaltes die Übermittlung der Korrespondenz vorgenommen hat, nicht zur Gänze entkräftet.
Es war daher ein Anspruch auf Entschädigung der Untersuchungshaft abzuerkennen."
Aus dem Beschluss der Ratskammer beim Landgericht Wien, 27. 6. 1940:
"Die Beschuldigte [Christine Neumann] und deren Gatte waren nach anfänglichem Leugnen geständig, Briefe vom Angestellten des tschechoslowakischen Konsulates in Wien namens Holoubek in ihrer Wohnung übernommen und an eine dritte Person, den Major des ehemaligen österr. Bundesheeres Adolf Lux daselbst übergeben zu haben sowie umgekehrt.
Durch den Umstand, dass sie wissen musste, dass Holoubek, ihr Schwager, Angestellter des tschechoslowakischen Konsulates in Wien war, die Beförderung der Briefe durch die Post vermieden wurde und bei Aufbewahrung derselben von den Eheleuten Neumann Verstecke in der Küchenkredenz ihrer Wohnung benützt worden waren, wurde der gegen Christine Neumann lastende Verdacht, dass sie von dem auf die Kriegsmacht des Staates und der militärischen Verteidigung desselben sich beziehenden Inhalt der Briefe gewusst haben musste und in Kenntnis dieses Inhaltes die Übermittlung der Korrespondenz vorgenommen hat, nicht zur Gänze entkräftet.
Es war daher ein Anspruch auf Entschädigung der Untersuchungshaft abzuerkennen."
Nicht überlebt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
[<<vorhergehender Eintrag] [nächster Eintrag>>]