
Neumann Christine
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Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Christine
Nachname
Neumann
Geburtstag
13.07.1884
Wohnort
Wien
Die Portierin Christine Neumann wurde am 22. 5. 1939 gemeinsam mit ihrem Mann Karl Neumann wegen "Verbrechens der Ausspähung" in Schutzhaft genommen. Sie befand sich bis 20. 6. 1940 in Haft, das Verfahren gegen sie wurde eingestellt.
Ihr Mann Karl Neumann starb kurz nach seiner Haftentlassung.
Aus dem Beschluss der Ratskammer beim Landgericht Wien, 27. 6. 1940:
"Die Beschuldigte und deren Gatte waren nach anfänglichem Leugnen geständig, Briefe vom Angestellten des tschechoslowakischen Konsulates in Wien namens Holoubek in ihrer Wohnung übernommen und an eine dritte Person, den Major des ehemaligen österr. Bundesheeres Adolf Lux daselbst übergeben zu haben sowie umgekehrt.
Durch den Umstand, dass sie wissen musste, dass Holoubek, ihr Schwager, Angestellter des tschechoslowakischen Konsulates in Wien war, die Beförderung der Briefe durch die Post vermieden wurde und bei Aufbewahrung derselben von den Eheleuten Neumann Verstecke in der Küchenkredenz ihrer Wohnung benützt worden waren, wurde der gegen Christine Neumann lastende Verdacht, dass sie von dem auf die Kriegsmacht des Staates und der militärischen Verteidigung desselben sich beziehenden Inhalt der Briefe gewusst haben musste und in Kenntnis dieses Inhaltes die Übermittlung der Korrespondenz vorgenommen hat, nicht zur Gänze entkräftet.
Es war daher ein Anspruch auf Entschädigung der Untersuchungshaft abzuerkennen."
Ihr Mann Karl Neumann starb kurz nach seiner Haftentlassung.
Aus dem Beschluss der Ratskammer beim Landgericht Wien, 27. 6. 1940:
"Die Beschuldigte und deren Gatte waren nach anfänglichem Leugnen geständig, Briefe vom Angestellten des tschechoslowakischen Konsulates in Wien namens Holoubek in ihrer Wohnung übernommen und an eine dritte Person, den Major des ehemaligen österr. Bundesheeres Adolf Lux daselbst übergeben zu haben sowie umgekehrt.
Durch den Umstand, dass sie wissen musste, dass Holoubek, ihr Schwager, Angestellter des tschechoslowakischen Konsulates in Wien war, die Beförderung der Briefe durch die Post vermieden wurde und bei Aufbewahrung derselben von den Eheleuten Neumann Verstecke in der Küchenkredenz ihrer Wohnung benützt worden waren, wurde der gegen Christine Neumann lastende Verdacht, dass sie von dem auf die Kriegsmacht des Staates und der militärischen Verteidigung desselben sich beziehenden Inhalt der Briefe gewusst haben musste und in Kenntnis dieses Inhaltes die Übermittlung der Korrespondenz vorgenommen hat, nicht zur Gänze entkräftet.
Es war daher ein Anspruch auf Entschädigung der Untersuchungshaft abzuerkennen."
Überlebt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
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