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Moro Antonie


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Antonie Moro
Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv

Vorname
Antonie
Nachname
Moro
Geburtstag
09.07.1898
Wohnort
Wien

Antonie Moro befand sich vom 4. 3. bis 6. 6. 1940 in Haft. Sie wurde wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Ein Antrag auf bedingte Strafaussetzung der Reststrafe wurde 1941 abgelehnt. Antonie Moro verbüßte die Reststrafe vermutlich von Herbst/Winter 1941 bis 12. 1. 1942.

Aus einer Aktennotiz (vermutlich des Sachbearbeiters für Gnadensachen), 28. 6. 1941:
"Die gegenständlichen Äußerungen, von denen das Sondergericht vermeint, dass sie eine niedrige Gesinnung bekunden und von einer Person stammen, die, ohne es gerade böse zu meinen, über alles Bestehende sensationslüstern meckere, bestanden vor allem in den zu Allerheiligen 1939 in Znaim, also auf sehr heißem Boden, zu einer Personenmehrheit wiederholt gemachten Äußerungen, in Wien müssten die Leute verhungern, sie bekämen nichts zu kaufen, das Militär werfe auf den Bahnhöfen die Rucksäcke weg und wolle nicht einrücken, der Nationalsozialismus sei eine vorübergehende Welle, dann komme der Kommunismus, dann wird es erst gehen, in Wien seien bereits rote Fahnen sehr hoch aufgestapelt, diese würden freier flattern als die Hakenkreuzfahnen, welche die Leute nur gezwungen heraushängen [...]
Diese in sehr kritischer Zeit gemachten, außerordentlich bösartigen Äußerungen, die zudem in einer politisch gefährdeten Gegend fielen, haben durch das Urteil eine außerordentlich milde Behandlung gefunden. Mögen sie auch zeitlich weit zurückliegen, sie waren und sind derart strafwürdig, dass der Vollzug der ohnehin milde bemessenen Strafe am Platze erscheint.
Es wird daher zu dem Gnadengesuch ablehnend Stellung genommen."

Überlebt

Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)

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