
Kamptner Johann
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Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Johann
Nachname
Kamptner
Geburtstag
22.08.1904
Wohnort
Wien
Wegen "Verdachts der Wehrdienstentziehung" wurde der Lehrer und Erzieher Johann Kamptner am 4. 5. 1940 von der Gestapo Wien erkennungsdienstlich erfasst. Er wurde am 18. 7. 1940 wegen "Wehrkraftzersetzung" zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt.
Aus dem Urteil des Landgerichts Wien als Sondergericht:
"Der Polizeibeamte [...] musste sich, um eine Unterschrift des diensthabenden Oberinspektors einzuholen, aus diesem seinem Amtszimmer entfernen und ließ er den Angeklagten im Amtsraume zurück, ferner ließ er auch das Wehrstammblatt auf seinem Schreibtisch liegen und kehrte erst nach ungefähr 5 Minuten zurück. Diese Zeitspanne benützte der Angeklagte, um sein Wehrstammblatt (und zwar das mit gelber Farbe) aus den übrigen Wehrstammblättern herauszureißen und an sich zu nehmen. Hierauf wartete er auf die Rückkehr des Polizeibeamten [...] und ging dann nach Hause. Auf dem Heimwege zerriss er das Wehrstammblatt und vernichtete es. Als er zu Hause ankam, erwartete ihn bereits der Polizeibeamte [...], der ihn fragte, ob er nicht irrtümlich sein Wehrstammblatt mitgenommen habe, was der Angeklagte zunächst leugnete und erst am Nachmittage, nachdem er vor das Polizeiamt geladen worden war, gab er zu, dass er das Wehrstammblatt in der Absicht an sich genommen und vernichtet habe, um dadurch seine Musterung hinauszuschieben, weil er fürchtete, dass er durch diese Musterung, zumal er sich für vollständig tauglich hielt, seine eben erst gewonnene Stellung als Erzieher verlieren und damit den Unterhalt seiner Mutter gefährden würde."
Aus dem Urteil des Landgerichts Wien als Sondergericht:
"Der Polizeibeamte [...] musste sich, um eine Unterschrift des diensthabenden Oberinspektors einzuholen, aus diesem seinem Amtszimmer entfernen und ließ er den Angeklagten im Amtsraume zurück, ferner ließ er auch das Wehrstammblatt auf seinem Schreibtisch liegen und kehrte erst nach ungefähr 5 Minuten zurück. Diese Zeitspanne benützte der Angeklagte, um sein Wehrstammblatt (und zwar das mit gelber Farbe) aus den übrigen Wehrstammblättern herauszureißen und an sich zu nehmen. Hierauf wartete er auf die Rückkehr des Polizeibeamten [...] und ging dann nach Hause. Auf dem Heimwege zerriss er das Wehrstammblatt und vernichtete es. Als er zu Hause ankam, erwartete ihn bereits der Polizeibeamte [...], der ihn fragte, ob er nicht irrtümlich sein Wehrstammblatt mitgenommen habe, was der Angeklagte zunächst leugnete und erst am Nachmittage, nachdem er vor das Polizeiamt geladen worden war, gab er zu, dass er das Wehrstammblatt in der Absicht an sich genommen und vernichtet habe, um dadurch seine Musterung hinauszuschieben, weil er fürchtete, dass er durch diese Musterung, zumal er sich für vollständig tauglich hielt, seine eben erst gewonnene Stellung als Erzieher verlieren und damit den Unterhalt seiner Mutter gefährden würde."
Überlebt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
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