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Nowak Johann


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Johann Nowak
Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv

Vorname
Johann
Nachname
Nowak
Geburtstag
21.04.1876
Geburtsort
Skotleschowitz (Protektorat)
Wohnort
Wien 15, Geibelgasse 3

Sterbedatum
04.01.1940
Sterbeort
Wien

Der Schneidermeister Johann Nowak (Novak) wurde am 21. 8. 1939 festgenommen und am 14. 12. 1939 wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" in Verbindung mit "Staatsbeschimpfung" zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Johann Nowak beging am 4. 1. 1940 in der Haft im Landesgericht Wien Selbstmord.

Aus dem Urteil des Landgerichts Wien als Sondergericht, 14. 12. 1939:
"Politisch ist er bisher noch nicht in Erscheinung getreten, doch ist er seiner Gesinnung nach christlichsozial. Seiner Nationalität nach ist er, wie oben bereits festgestellt, ein Tscheche. Sein Sohn Johann Novak war Mitglied des Sokol-Vereines, während der Angeklagte keinem tschechischen Vereine angehört hat. Er gilt aber in seiner Umgebung als ein Deutschenhasser und als ein fanatischer Tscheche. [...]
Am 1. Mai 1939 befand sich der Angeklagte Johann Novak nachmittags im Weinhause Zickl [...] Novak, der schon etwas angeheitert war, fing dann an, tschechische Hetzlieder zu singen und machte er unter anderem auch die Äußerung in deutscher Sprache: 'Was ist der Hitler, ein Dreck ist der Hitler, wenn nichts verraten worden wäre, so wäre Wien heute schon in Groß-Böhmen. Wir werden jetzt eine Organisation aufstellen, dann werden wir es schon zeigen.' [...] Als der Angeklagte diese Äußerung gemacht hatte, begab sich der Zeuge Bachl ins Gastzimmer, um festzustellen, wer diese Äußerung gemacht hat. Der Angeklagte sang in diesem Momente gerade wieder ein tschechisches Hetzlied, weswegen er auch vom Gastwirt Zickl beanständet wurde und schließlich wurde er, da er nicht abließ, hetzerische Reden zu führen, von diesem aus dem Lokale gewiesen. Bachl folgte dem Angeklagten, verlor ihn jedoch auf der Straße aus den Augen, weshalb er damals den Namen und die Adresse dieses Mannes nicht feststellen konnte. Am 21. Juli 1939 kam der Zeuge Bachl in das Gasthaus Kraft [...], wo er zufällig den Angeklagten wieder antraf. Bachl erkundigte sich nach dem Namen des Angeklagten und als er diesen erfahren hatte, entfernte er sich, um wegen des Vorfalles vom 1. Mai 1939 die Anzeige zu erstatten."

Nicht überlebt

Quellen: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit), Politisch Verfolgte

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