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Mastny Rudolf


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Rudolf Mastny
Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv

Vorname
Rudolf
Nachname
Mastny
Geburtstag
28.10.1898
Wohnort
Wien

Der Hilfsarbeiter Rudolf Mastny wurde 1939 wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt und am 5. 10. 1941 wegen desselben Delikts festgenommen. An 30. 3. 1942 wurde er zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis verurteilt.

Aus dem Urteil des Sondergerichts beim Landgericht Wien, 30. 3. 1942:
"Der Angeklagte war nach dem Genuss von einigen Tees mit Rum und 1 bis 2 Viertelliter Wein schon etwas alkoholisiert, ohne aber volltrunken zu sein. [...] Er wendete sich dann gegen [...] und hielt ihm vor, das er früher das VF-Abzeichen getragen habe und dass es nicht schön von ihm sei, jetzt das Parteiabzeichen zu tragen und auf die Juden zu schimpfen. [...] Der Angeklagte fuhr in lautem Tone fort: 'Das Parteiabzeichen und alle, die es tragen und auch du (damit meinte er den [...]) gehören angespuckt; euch wird man schon helfen, es wird noch alles anders kommen.'"

Weiteres Schicksal unbekannt

Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)

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