
Kiesl Karl
[<<vorhergehender Eintrag] [nächster Eintrag>>]

Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Karl
Nachname
Kiesl
Geburtstag
05.01.1895
Wohnort
Wien
Wegen "gemeiner Äußerungen über den Führer in einer Schankstätte" wurde der Arbeiter Karl Kiesl am 26. 8. 1941 festgenommen. Er wurde am 25. 2. 1942 wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt.
Aus der Anzeige der Gestapo Wien an das Sondergericht Wien, 18. 9. 1941:
Karl Kiesl wurde am 26. August 1941 von der Schutzpolizei festgenommen, weil er im Gasthause 'Emminger' öffentlich den Führer beleidigte und die Äußerung gemacht hat, 'Ich scheiß am Hitler, mich können alle miteinander im Arsch lecken. Mir ist alles ein, wenn ich auch eingesperrt werde". Außerdem machte Kiesl auf dem Polizeirevier die Äußerung, 'Meine Mutter haben's in der Irrenanstalt umgebracht, das kann ich beweisen. Mich könnens auch umbringen, wie es der Hitler eh schon kann.'
Der Beschuldigte hat bei der Vernehmung die staatsfeindlichen Äußerungen bestritten, brachte vor, dass er betrunken war und sich an nichts erinnern könne. Er ist jedoch durch die Aussagen der Zeugen überwiesen. [...]
Ich bringe Karl Kiesl nach dem Heimtückegesetz im Stande der Haft zur Anzeige. [...]
Ich bitte, mich vom Ausgang des Verfahrens in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Verurteilung bitte ich um Übersendung einer Urteilsabschrift. Ferner bitte ich, Karl Kiesl nach Wegfall des derzeitigen Haftgrundes dem Polizeigefängnis auf der Roßauer Lände Nr. 7 zu meiner Verfügung zu überstellen."
Aus der Anzeige der Gestapo Wien an das Sondergericht Wien, 18. 9. 1941:
Karl Kiesl wurde am 26. August 1941 von der Schutzpolizei festgenommen, weil er im Gasthause 'Emminger' öffentlich den Führer beleidigte und die Äußerung gemacht hat, 'Ich scheiß am Hitler, mich können alle miteinander im Arsch lecken. Mir ist alles ein, wenn ich auch eingesperrt werde". Außerdem machte Kiesl auf dem Polizeirevier die Äußerung, 'Meine Mutter haben's in der Irrenanstalt umgebracht, das kann ich beweisen. Mich könnens auch umbringen, wie es der Hitler eh schon kann.'
Der Beschuldigte hat bei der Vernehmung die staatsfeindlichen Äußerungen bestritten, brachte vor, dass er betrunken war und sich an nichts erinnern könne. Er ist jedoch durch die Aussagen der Zeugen überwiesen. [...]
Ich bringe Karl Kiesl nach dem Heimtückegesetz im Stande der Haft zur Anzeige. [...]
Ich bitte, mich vom Ausgang des Verfahrens in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Verurteilung bitte ich um Übersendung einer Urteilsabschrift. Ferner bitte ich, Karl Kiesl nach Wegfall des derzeitigen Haftgrundes dem Polizeigefängnis auf der Roßauer Lände Nr. 7 zu meiner Verfügung zu überstellen."
Weiteres Schicksal unbekannt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
[<<vorhergehender Eintrag] [nächster Eintrag>>]