
Wagner Edmund
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Foto: DÖW
Vorname
Edmund
Nachname
Wagner
Geburtstag
16.11.1917
Geburtsort
Wien
Sterbedatum
21.04.1943
Sterbeort
Berlin
Der Elektromechaniker Edmund Wagner war nach den Februarkämpfen 1934 3 Monate in Haft. Er war bis zu seiner Einberufung zur Wehrmacht (Herbst 1940) am Aufbau der KPÖ in Wien-Floridsdorf beteiligt und wurde am 6. 3. 1942 bei seinem Truppenteil festgenommen. Am 4. 11. 1942 wurde er vom Volksgerichtshof wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" zum Tode verurteilt. Edmund Wagner wurde am 21. 4. 1943 in Berlin-Plötzensee hingerichtet.
Aus dem Urteil des Volksgerichtshofs, 4. 11. 1942:
"Die Wiener Parteileitung [der KPÖ] muss von der Gesinnungstüchtigkeit und Bewährung des Angeklagten überzeugt gewesen sein, als sie ihn in so jungen Jahren - Wagner war erst 22 Jahre alt - mit einer Funktionärsstellung in so wichtigen Betrieben wie den Siemens-Schuckert-Werken und dem Leopoldauer Gaswerk betraute. Man hätte ihm auch nicht Flugblätter in die Hand gegeben, wenn man nicht mit seiner unbedingten Verlässlichkeit gerechnet hätte. Der Angeklagte hat das Amt des Unterbezirksleiters im Jahre 1940 fünf Monate hindurch bis zu seiner Erkrankung weisungsgemäß verwaltet und sich beim Neuaufbau der kommunistischen Bezirksorganisation Floridsdorf maßgeblich beteiligt. Er nahm die Verbindung zu den Bezirkszellenleitern auf, ließ in den Betrieben Werbungen durchführen und Beiträge einziehen, die er weiterleitete, übernahm Anfang 1940 selbst die Betriebszelle seiner Arbeitsstätte (Siemens-Schuckert-Werke) und verbreitete kommunistisches Propagandamaterial in den Betrieben seines Unterbezirks. [...]
Die besondere Schutzwürdigkeit des deutschen Volkes während des ihm vom Judentum und Bolschewismus aufgezwungenen Existenzkampfes - im Sinne einer scharfen Betonung eines Abschreckungszweckes - stand für den Senat im Vordergrund seiner Überlegungen im Strafmaß. Das Gesamtinteresse der Nation verlangt gebieterisch ein nachdrückliches Einschreiten gegen treulose Volksgenossen, die unter Ausnutzung des Krieges und der dadurch erschwerten Abwehrmaßnahmen versuchen, die innere Front zu unterhöhlen und dem Bolschewismus zum Siege zu verhelfen, während die besten Söhne des Volkes draußen an der Front für die Freiheit Deutschlands und der verbündeten Staaten sowie für die Kulturgüter der ganzen Menschheit ihr Leben einsetzen. Niemals darf sich ein Dolchstoß in den Rücken der kämpfenden Front wie im November 1918 wiederholen. Jeder Versuch, die Siegesgewissheit des Volkes und seiner Wehrmacht seelisch anzutasten, muss im Keime erstickt werden. [...]
Milderungsgründe, die vielleicht in der Person des Angeklagten vorliegen, seine Jugend und sein einwandfreier Militärdienst, müssen demgegenüber zurücktreten."
Aus dem Urteil des Volksgerichtshofs, 4. 11. 1942:
"Die Wiener Parteileitung [der KPÖ] muss von der Gesinnungstüchtigkeit und Bewährung des Angeklagten überzeugt gewesen sein, als sie ihn in so jungen Jahren - Wagner war erst 22 Jahre alt - mit einer Funktionärsstellung in so wichtigen Betrieben wie den Siemens-Schuckert-Werken und dem Leopoldauer Gaswerk betraute. Man hätte ihm auch nicht Flugblätter in die Hand gegeben, wenn man nicht mit seiner unbedingten Verlässlichkeit gerechnet hätte. Der Angeklagte hat das Amt des Unterbezirksleiters im Jahre 1940 fünf Monate hindurch bis zu seiner Erkrankung weisungsgemäß verwaltet und sich beim Neuaufbau der kommunistischen Bezirksorganisation Floridsdorf maßgeblich beteiligt. Er nahm die Verbindung zu den Bezirkszellenleitern auf, ließ in den Betrieben Werbungen durchführen und Beiträge einziehen, die er weiterleitete, übernahm Anfang 1940 selbst die Betriebszelle seiner Arbeitsstätte (Siemens-Schuckert-Werke) und verbreitete kommunistisches Propagandamaterial in den Betrieben seines Unterbezirks. [...]
Die besondere Schutzwürdigkeit des deutschen Volkes während des ihm vom Judentum und Bolschewismus aufgezwungenen Existenzkampfes - im Sinne einer scharfen Betonung eines Abschreckungszweckes - stand für den Senat im Vordergrund seiner Überlegungen im Strafmaß. Das Gesamtinteresse der Nation verlangt gebieterisch ein nachdrückliches Einschreiten gegen treulose Volksgenossen, die unter Ausnutzung des Krieges und der dadurch erschwerten Abwehrmaßnahmen versuchen, die innere Front zu unterhöhlen und dem Bolschewismus zum Siege zu verhelfen, während die besten Söhne des Volkes draußen an der Front für die Freiheit Deutschlands und der verbündeten Staaten sowie für die Kulturgüter der ganzen Menschheit ihr Leben einsetzen. Niemals darf sich ein Dolchstoß in den Rücken der kämpfenden Front wie im November 1918 wiederholen. Jeder Versuch, die Siegesgewissheit des Volkes und seiner Wehrmacht seelisch anzutasten, muss im Keime erstickt werden. [...]
Milderungsgründe, die vielleicht in der Person des Angeklagten vorliegen, seine Jugend und sein einwandfreier Militärdienst, müssen demgegenüber zurücktreten."
Nicht überlebt
Quellen: Gestapo-Opfer (Arbeiterbewegung), Politisch Verfolgte
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