logo
logo

Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik (AFP)

Kommentare zum Zeitgeschehen (Cover)

 

gegründet: 1963 bis 1975: Arbeitsgemeinschaft für Politik (3. 1. 1975 behördliche Auflösung); als Aktionsgemeinschaft für Politik im Vereinsregister

 

Regionale Untergruppen und Stützpunkte:
AFP Wien: Freiherr-von-der-Trenck-Heim, Koppstraße 72, 1160 Wien (wurde 1993 in Dr.-Fritz-Stüber-Heim umbenannt); AFP Steiermark: Postfach 5, 8044 Graz; AFP Kärnten: Berthold-Schwarz-Straße 33, 9020 Klagenfurt; Bundesrepublik Deutschland: Postfach 1228, 2830 Bassum

 

 

Publikationen >>

 

Aktivitäten >>

 

Zitate >>

 

 

 

Charakteristik

 

 

In ihren Zeitschriften finden sich immer wieder Beiträge mit neonazistischer und "revisionistischer" Tendenz; unter anderem wird auch für Publikationen geworben, in denen die Existenz von Gaskammern zur Ermordung von Menschen in nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagern geleugnet wird. Mit Bezug auf einen Prozess gegen den damaligen Schriftleiter der Kommentare zum Zeitgeschehen, Konrad Windisch, wegen NS-Wiederbetätigung schrieben die Kommentare zum Zeitgeschehen (345/1998):

 

"Nichtigkeitsbeschwerde abgelehnt
Zwei Jahre nach dem Prozess gegen Konrad Windisch wurde die Nichtigkeitsbeschwerde vom Obersten Gerichtshof [...] zurückgewiesen. [...] Nunmehr werden wir innerhalb von sechs Monaten die Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einbringen."

 

Die AFP verfügt zwar nur über wenige Aktivisten, aufgrund ihrer zahlreichen Verbindungen zu Gruppen, Personen und Publikationen der extremen Rechten im In- und Ausland erfüllt sie aber eine wichtige integrative Funktion im rechtsextremen Lager. Daneben verfügt die AFP über gute Kontakte zur FPÖ, zu deren Wahl sie regelmäßig aufruft.

 

2001 gründete sich in Oberösterreich eine AFP-Jugend (ab 2003: Bund freier Jugend), die vor allem (ehemalige) Skinheads und jugendliche Neonazis rekrutierte.

 

 

Die Nennung von AutorInnen in rechtsextremen Publikationen bedeutet nicht, dass alle Genannten als RechtsextremistInnen qualifiziert werden. Gleiches gilt für die in dieser Rubrik angeführten Gruppen: Nicht jede Organisation oder Partei mit Kontakten zum organisierten Rechtsextremismus ist selbst als rechtsextrem einzustufen.

Rechtsextremismus wird in keiner Weise mit Nationalsozialismus, Neonazismus oder Neofaschismus gleichgesetzt.

 

 

<< zurück

 

Unterstützt von: