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Freispruch für NVP-Programmschreiber

Neues von ganz rechts - März 2014

Das Landesgericht Wiener Neustadt sprach Mitte März den ehemaligen Vorsitzenden der Nationalen Volkspartei (NVP), Christian Hayer, frei. Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft ist der Freispruch jedoch nicht rechtskräftig. Die Anklage nach dem Verbotsgesetz warf Hayer vor, sich durch die Abfassung und Verbreitung des NVP-Parteiprogrammes der Betätigung im nationalsozialistischen Sinne schuldig gemacht zu haben.

 

Im NVP-Programm, das bis Anfang 2012 gültig war und entgegen anderslautender Ankündigungen nie durch ein neues Programm ersetzt wurde, fanden sich tatsächlich ausreichend Anhaltspunkte für eine ausgeprägte Nähe zum Nationalsozialismus. Für das Schlüsselkapitel Grundlagen unserer Weltanschauung Volk, Volkszugehörigkeit, Staatsbürger, Nation wurden sogar zahlreiche Passagen eines Lehrplans für die weltanschauliche Erziehung in der SS und Polizei größtenteils wortidentisch übernommen. Dennoch wollte der vom Gericht auf Antrag der Verteidigung bestellte deutsche Gutachter Eckhard Jesse darin nichts Nationalsozialistisches erkennen, was den Ausschlag für den umstrittenen Freispruch gegeben hat.

 

Das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) und das Antifa Netzwerk OÖ kritisierten in einer Aussendung (APA-OTS, 20. 3. 2014), dass das Gericht mit Jesse einen Gutachter akzeptierte, der bereits in der Vergangenheit "durch Verharmlosung rechtsextremer Umtriebe aufgefallen" sei (Süddeutsche Zeitung, 6. 2. 2002). Es ist tatsächlich nicht das erste Mal, dass der deutsche Politikwissenschafter in die Kritik gerät: Schon 1990 sorgte das von ihm gemeinsam mit Uwe Backes und Rainer Zitelmann herausgegebene Buch Die Schatten der Vergangenheit. Impulse zur Historisierung des Nationalsozialismus für Diskussionen. In seinem Beitrag (Philosemitismus, Antisemitismus und Anti-Antisemitismus - Vergangenheitsbewältigung und Tabus) behauptet Jesse etwa, jüdische Organisationen würden "Antisemitismus in einer gewissen Größenordnung [brauchen], um für ihre Anliegen Gehör zu finden". Auch hält Jesse die "vielfach privilegierte jüdische Position in der Bundesrepublik" für "ambivalent": "Nimmt man nicht wahr, was die teils vergrätzte vox populi tuschelt? Da ist von der jüdischen Lobby, von Berufsjuden, vom Weltjudentum und einem KZ-Bonus die Rede. Für manche steht der jüdische Einfluß in einem unangemessenen Verhältnis zur (minimalen) Größenordnung. Ein (latenter) Antisemitismus […] könnte aufkommen - und existiert bereits. Auf Dauer dürfte Judenfeindlichkeit nicht zuletzt gerade wegen mancher Verhaltensweisen von Repräsentanten des Judentums an Bedeutung gewinnen".

 

Seitens des Wiener Neustädter Gerichts betonte man, nichts von den Vorwürfen gegen Jesse gewusst zu haben (Der Standard, 21. 3. 2014).

 

 

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