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Euthanasie

Von der Rassenhygiene zum Massenmord


Das NS-Regime begann die zu Unrecht "Euthanasie" (griechisch: schöner Tod) oder "Gnadentod" genannte Vernichtung des "lebensunwerten Lebens" mit geistig und körperlich behinderten Kindern. Laut Geheimerlass des Reichsinnenministeriums vom 18. August 1939 mussten alle Hebammen und Ärzte solche Kinder bis zu drei (später: 17) Jahren den Gesundheitsämtern melden; nach einer (Pseudo-)"Begutachtung" erfolgte - vielfach unter Täuschung der Eltern oder mit Zwang - die Einlieferung der ausgesuchten Kinder in eine "Kinderfachabteilung". In der in der Wiener Anstalt "Am Steinhof" untergebrachten Klinik "Am Spiegelgrund" wurden einige Hundert Kinder mittels Gift, Injektion oder Aushungern von Ärzten und Pflegepersonal umgebracht.

Kurz nach Beginn der Kindereuthanasie begann aufgrund einer keinerlei Legalität aufweisenden "Ermächtigung" Hitlers die Ermordung der Geisteskranken. Im Rahmen der von der Kanzlei des "Führers" organisierten Euthanasie wurden 1940/41 ein Großteil der Patienten der psychiatrischen Anstalten, aber auch Insassen von Pflege- und Altersheimen in Euthanasieanstalten, u. a. Hartheim in Oberösterreich, abtransportiert und dort mit Giftgas getötet. Nach dem Abbruch dieser Aktion im August 1941 wurde das Morden in den Anstalten bis 1945 fortgesetzt.


 


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