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Der Mythos vom Blut

Von der Rassenhygiene zum Massenmord


Nach den - vom NS-Regime zur Staatsideologie erhobenen - "Rassenlehren", die im Lichte der modernen Humangenetik als wissenschaftliche Verirrung zu werten sind, galt das Blut als "Träger" der "Rasseeigenschaften". Den Juden wurde eine zersetzende Wirkung auf die "arischen" Völker unterstellt; daher galt jede "Rassenmischung" als schädlich und sollte unterbunden werden. Die im September 1935 beschlossenen "Nürnberger Gesetze" (Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre, Reichsbürgergesetz) bildeten die "rechtliche" Grundlage für die Trennung von "Ariern" und Juden sowie für die zunehmende Diskriminierung aller zu "Juden" erklärten Menschen. Als Juden galten nicht nur die Angehörigen der jüdischen Religion (Israelitische Kultusgemeinden), sondern alle, die von jüdischen Vorfahren abstammten, auch wenn sie getauft oder konfessionslos waren. Da sich der Nachweis "arischer" oder jüdischer Abstammung nicht über das Blut führen ließ, zogen die Nazis als Maßstab der "Rasse" die Religionszugehörigkeit der Großeltern heran. Ehen und Geschlechtsverkehr zwischen Juden und "Ariern" wurden verboten, derartige Verstöße als "Rassenschande" gerichtlich geahndet.


 


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