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"Legaler" Antisemitismus

Die Verfolgung der österreichischen Juden


Nur wenige Wochen nach dem "Anschluss" traten die ersten Verordnungen und Erlässe zur Diskriminierung und Ausschaltung der Juden aus dem öffentlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben Österreichs in Kraft. Mittels Hunderter Gesetze, Erlässe und Verordnungen wurden jüdische Staats- und Gemeindebeamte, Ärzte, Rechtsanwälte, Tier- und Zahnärzte, Apotheker, Wissenschaftler und Universitätslehrer von ihren Posten vertrieben und damit ihrer Existenzmöglichkeit beraubt.

Die quasi "legale" Ausschaltung der Juden machte auch vor Kindern und Jugendlichen nicht Halt, die noch im Laufe des Jahres 1938 von Schulen, Universitäten und Hochschulen in demütigender Weise ausgeschlossen wurden. Am 20. Mai 1938 traten in Österreich die "Nürnberger Gesetze" in Kraft, die auch im privaten Bereich der Betroffenen tiefe Einschnitte hinterließen: Ehen (und sexuelle Beziehungen) zwischen "Ariern" und Juden (als solche wurden Personen definiert, die von mindestens drei der "Rasse nach volljüdischen Großeltern" abstammten, wobei als Kriterium für die "Rasse" nur die Religionszugehörigkeit diente) waren bei Strafe verboten, ebenso Ehen zwischen Juden und "Mischlingen" (d. h. Personen mit zwei jüdischen Großeltern) und zwischen "Mischlingen".

Als Vorstufe der Kennzeichnung mit dem gelben "Judenstern" (ab September 1941) diente die am 23. Juli 1938 eingeführte "Kennkarte" für Juden sowie die Mitte August 1938 ergangene Bestimmung, der zufolge Juden den zusätzlichen Vornamen "Israel" bzw. "Sara" führen mussten.


 


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