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Die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz

Die Verfolgung der österreichischen Juden


Um eine kontrollierte und "legale Entjudung" der österreichischen Wirtschaft in die Wege zu leiten bzw. weitere "wilde Arisierungen" zu vereiteln, wurde im Mai 1938 im Ministerium für Handel und Verkehr die so genannte "Vermögensverkehrsstelle" eingerichtet. Alle "Arisierungen" durften ab diesem Zeitpunkt nur mehr mit Genehmigung der Vermögensverkehrsstelle durchgeführt werden. Die nun "planmäßigen Arisierungen" bedeuteten für den rechtmäßigen jüdischen Besitzer, dass er seinen Betrieb oder sein Geschäft weit unter dem Realwert dem "Ariseur" überlassen musste. Über den Verkaufserlös konnte der "Verkäufer" nicht verfügen, da diese Summe auf ein Sperrkonto eingezahlt wurde. Im Falle einer Auswanderung zog die Finanzverwaltung davon die "Reichsfluchtsteuer", die "Judenvermögensabgabe" etc. ab. Den Opfern dieses staatlichen Raubzuges verblieben zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts lediglich die geringen Zinsen dieses Sperrkontos. Auch in der Privatwirtschaft verloren die meisten jüdischen Arbeiter und Angestellten sofort nach dem "Anschluss" ihren Arbeitsplatz. Neun Monate nach dem "Anschluss" waren darüber hinaus bereits 44.000 der ursprünglich 70.000 in jüdischem Besitz befindlichen Wohnungen "arisiert".


 


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