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Häftlinge und Bewacher

Das KZ Mauthausen


Bis 1940 wurden in das KZ Mauthausen nur Deutsche und Österreicher eingewiesen. Die Einweisung erfolgte ohne Gerichtsurteil und ohne Recht auf Anhörung. Für lagerinterne Verwaltungs- und Überwachungsaufgaben zog die SS gezielt "kriminelle" Häftlinge heran, die häufig skrupellos als verlängerter Arm der SS agierten, um das eigene Überleben zu sichern. Die Bewacher waren Teil der 1938 neu gebildeten "SS-Totenkopfstandarte Ostmark". Wachposten standen um das Lager und hatten den Befehl, auf alle Häftlinge, die sich der Postenkette näherten, ohne Anruf zu schießen. Trotz formaler Vorschriften über den Umgang mit Häftlingen war deren Behandlung geprägt von Willkür und Terror; die SS war Herr über Leben und Tod.


 


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