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Ernst Pokorny (1913 - 1943)

Todesurteile des Oberlandesgerichts Wien

Ernst Pokorny (23. 12. 1913 Freinersdorf/Krs. Znaim - 19. 11. 1943, LG Wien) war tschechischer Abstammung, wohnhaft in Znaim.

 

Pokorny wurde beschuldigt, durch hetzerische Reden und durch sein Verhalten während der Arbeit in einem kriegswichtigen Betrieb Wehrkraftzersetzung betrieben zu haben. Er wurde am 12. 10. 1943 vom OLG Wien wegen Wehrkraftzersetzung zum Tode verurteilt (7 OJs 139/43, Vorsitzender Dr. Johann Winter, Beisitzer Dr. Adolf Ott und August Dellisch, StA Dr. Leopold Makowski).

 

Aus dem Urteil:

 

"Als der Angeklagte am 9. 5. 1942 [wegen Arbeitsvertragsbruches] aus der Haft im Landgerichte Korneuburg entlassen worden war, setzte er sein jeder Arbeitsdisziplin widersprechendes Verhalten gleich fort, indem er sich nach Znaim zu seiner Mutter begab und eigenmächtig sich erst am 16. 5. wieder zum Arbeitsantritt bei der ihm zugewiesenen Arbeitsstelle meldete. [...]

Zwei Tage bevor er die Arbeit endgiltig verliess, wiederholte er, als ihm von Horak vorgehalten wurde, dass im Kriege jeder arbeiten und sein Letztes hergeben müsse, Hitler dürfe den Krieg nicht gewinnen, der Russe müsse ihn gewinnen, dann werde Stalin kommen, alle Deutschen würden umgebracht werden und er als Tscheche werde nicht mehr arbeiten brauchen. [...]

Durch die Äusserungen, mit welchen der Angeklagte in einem Betrieb höchster kriegswirtschaftlicher Bedeutung, in welchem ausser zahlreichen deutschen auch viele nichtdeutsche und ausländische Arbeiter, insbesondere Tschechen, Ukrainer und Bulgaren beschäftigt sind, zur Begründung seiner Arbeitsunlust sich wiederholt über ein Unterliegen Deutschlands in diesem Kriege ausliess, ja sogar ausdrücklich erklärte, nicht Deutschland dürfe den Krieg gewinnen, sondern der Russe müsse Sieger sein, mit welchen er weiters nichts anderes als das Wiedererstehen eines tschechischen Staates und die Vernichtung aller Deutschen voraussagte und die Staatsführung herabsetzte, die nur Arbeit verlange, aber nichts zum Essen gebe, und nicht minder dadurch, dass er auch in der Tat seine Arbeit ständig auf das Gröblichste vernachlässigte und schliesslich überhaupt eigenmächtig aufgab und dadurch verderblichstes Beispiel gab, hat der Angeklagte es bewusst und gewollt unternommen, den Willen des deutschen Volkes zur wehrhaften Selbstbehauptung zu lähmen und zu zersetzen."

 

 

>> Laurenz Cichra

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